408 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
welche ein Staat in der Lage Bayerns nicht bestehen kann. Die Er-
neuerung des Zollvereins hat die wirtschaftlichen Interessen Bayerns sicher-
gestellt und das Ergebnis der Verhandlungen über das frühere deutsche
Bundeseigentum hat die nötige Gemeinsamkeit mit den deutschen Staaten
in militärischen Angelegenheiten befestigt, ohne Bayern Opfer aufzulegen,
die mit der Selbständigkeit des Königreichs nicht vereinbar gewesen wären.
Die Durchführung der sozialen Gesetze bildet die freisinnige Grundlage
für den Ausbau der inneren Zustände des Landes, wie auch in der neuen
Heeresorganisation der Keim jener achtunggebietenden äußeren Macht ge-
legt ist, welche ich damals als die Lebensbedingung des bayrischen Staats
bezeichnet hatte. Diese Grundsätze und ihre Konsequenzen sind aber schon
vom ersten Tage meiner amtlichen Tätigkeit an von einer zu jener Zeit
nur wenige Stimmen in der Kammer der Abgeordneten zählenden Partei
bekämpft worden. Diese Partei hat seitdem nicht aufgehört, die Tätigkeit
der Räte der Krone als eine verderbliche für Eure Königliche Majestät
und das Land zu bezeichnen. Es ist ihr gelungen, das von ihr zur Schau
getragene Mißtrauen in weitere Kreise zu verbreiten.
Eure Königliche Majestät haben mich während dieser Zeit trotz alle-
dem mit einem Grade des Allerhöchsten Vertrauens beehrt, der mich zu
um so tieferer Dankbarkeit verpflichtet, als mir bewußt ist, welche An-
strengungen seitens meiner Gegner bei Eurer Königlichen Majestät selbst
gemacht wurden, um dieses Allerhöchste Vertrauen zu untergraben.
Gestützt auf diese gnädigen Gesinnungen, konnte ich bisher die Angriffe
der Gegner unbeachtet lassen. Nach dem Ausfall der jüngsten Wahlen
aber war es meine Pflicht, in Erwägung zu ziehen, ob ich auch noch
ferner imstande sei, Eurer Königlichen Majestät meine Dienste mit Erfolg
zu weihen. Ich mußte mir die Frage verneinen. Die alleruntertänigste
Vorstellung des Gesamtministeriums vom gestrigen Datum hat Eurer
Königlichen Majestät die Gründe darzulegen versucht, aus welchen die
Fortführung der Geschäfte durch das gegenwärtige Ministerium nicht
ratsam erscheint.
Indem ich mich den Schlußfolgerungen der in jenem Schriftstücke
enthaltenen Ausführungen anschließe, kann ich nur noch hervorheben, daß
ich gegenüber einer Kammer, welche die Gegner des Ministeriums in fest-
geschlossener Majorität vereinigt, und gegenüber der Opposition der
Kammer der Reichsräte, der ich in erhöhtem Maße ausgesetzt wäre, weil
mir dieselbe den Mangel des Vertrauens im Lande zu jeder Zeit entgegen-
halten würde, es nicht mit meiner Pflicht vereinbaren zu können glaube,
ein Amt ferner zu führen, zu dessen erfolgreicher Erfüllung eine energischere
Tätigkeit gehört, als die ist, welche mir unter den obwaltenden Verhält-
nissen ermöglicht würde.