.
VI. Niederländischer Verwaltungen.
126. Die von der Nord-Brabank-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der
niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel.
127. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der
Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen mit-
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Cranenburg
bis Cleve.
128. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a. bei Elten bis Welle.
b. bei Herzogenrath bis Herzogenrath.
129. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebenen und von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft mit-
betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a. bei Elten bis Emmerich.
b. bei Gronau bis Gronau.
130. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der
Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen mit-
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus
bis Salzbergen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Oesterreich, Ziffer 29 bis und mit 49.
Dänemark, Ziffer 3.
Frankreich, Ziffer 20, 21, 22, 23, 24, 25.
Luxemburg, Ziffer 2, 3.
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Rußland, ZJiffer 28, 29, 30, 31, 32, 33.
Schweiz, Ziffer 17, 18, 19, 20, 21, 22.
Oesterreich und Ungarn.
I. Im Reichsrathe vertretene Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein).
A. Sämmtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnverwaltungen
und Gesellschaften mit dem Sitze in Oesterreich oder in Ungarn
betrieben werden.
1. K. K. österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich
liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch-Buchs; —
dagegen mit Ausschluß:
a. der Dalmatiner Staatsbahnen:
a) Spalato —Siveric—Knin,
b) Perkovic-Slivno—Sebenico,