Full text: Rechtslexikon. Dritter Band. Erste Hälfte. Pachmann - Stöckhardt. (2.3.1)

712 Soto — Sparkassen. 
Segovia als Prior in Salamanca ein, vertheidigte mit Las Cafas die Sache der 
amerikanischen Eingeborenen vor Karl V., y 15. XI. 1560. 
Erschrieb: De justitia et jure libri X, Salm. 1556, Venet. 1568, Lugd. 1582. 
Lit.: Cauchy, Droit maritime international, II. 22—24.— Walter, Naturrecht u. 
Politik, 5 528. — Hmerzogs Encykl. XIV. 568. — Kaltenborn, Vorläufer d. Grotius, 
1848, S. 157—168. — anet, II. 176. — Travers Twiss (Law Magazine 1878 
p. 140)0. — Endemann, Studien, I. 168, 467. Teichmann. 
Soto, Petrus de, bekannter Dominikaner, Lehrer der Theologie am Seminar 
in Dillingen, später in England, Lehrer in Oxford, dann auf dem Trienter Konzil, 
+1 20. IV. 1563. 
Er schrieb: Instit. christianae, Aug. Vind. 1548 u. A. (ogl. Herzog's Enchykl. a. a. 
O. 5638, 564). kLeichmann. 
Spangenberg, Ernst Peter Johannes, 5 6. VIII. 1784 zu Göttingen, 
wurde 1811 Generaladvokat in Hamburg, 1814 Assessor in Celle, 1816 Hofrath, 
1824 am Oberappellationsgericht, 1831 Beisitzer des Geheimrathskollegiums in 
Hannover, F 15. II. 1833. 
Schriften: Diss. hist. feminarum Rom. civilis specimen, Gott. 1806. — Instit. jur. 
civ. Napoleoni, Gott. 1808. — Komm. über den Code Nap., Gött. 1810, 1811. — Einl. in 
das Röm. Justin. Rechtsbuch oder corp. jur. civ. rom., Hann. 1817. — Samml. d. Verordn. 
u. Ausschreiben für Hannover, Hann. 1819—24. — Ueber die sittliche u. bürgerl. Besserung 
der Verbrecher mittels des Pönitentiarsystems, Landsh. 1821. — Die Minnehöfe des Mittel- 
alters u. ihre Entscheidungen oder Aussprüche, Leipzig 1821. — Beitrag zu d. Deutschen Recht 
des Mittelalters, Halle 1822. — Jac. Cujas u. seine Zeitgenossen, Leipzig 1822. — Juris 
Rom. tabulae negotiorum solemnium modo in aere modo in marmore, modo in charta 
superstites, Lips. 1823. — Lehre vom Urkundenbeweise, Heidelberg 1827. — Komm. zur 
T Ordnung für die Untergerichte Hannovers, Hannover 1829. — Das O#upp.Ger. 
elle, 
Lit.: Schmidt, Neuer Nekrolog der Deutschen XI. 122—127. — Schulte, Geschichte 
III. b, S. 193. Teichmann. 
Sparkassen sind öffentliche Kreditanstalten, welche unbemittelten Personen 
zum Sparen Gelegenheit geben, indem sie Geld innerhalb gewisser (Maximal= und 
Minimal-) Grenzen zinsbar annehmen und bei Rückforderung sofort oder nach kurzer 
Frist ganz oder in Theilbeträgen zurückzahlen. Die Mittel zur Verzinfung sowie 
zur Deckung der Verwaltungskosten gewinnen sie durch Anlage der eingehenden 
Gelder zu höheren Zinsen in sicheren Wechseln, Effekten, Hypotheken und dergl. 
Wird hierbei auch zuweilen ein Ueberschuß erreicht, so ist doch die Erzielung eines 
Gewinnes nicht Zweck des Unternehmens (das sich ansammelnde Vermögen der An- 
stalt dient daher nur als Reservefond). Gerade hierdurch unterscheiden sich die S. 
von den zahlreichen Depositenbanken, welche gleichfalls verzinsliche Einlagen an- 
nehmen, um sie in ihrem Geschäft zu verwenden. Ueberhaupt tritt bei den S. die 
Anlage der eingehenden Gelder als bloßes Mittel zum Zwecke hinter diesem, der 
Beförderung des Sparens der ärmeren Klassen, zurück (daher die meistens ziemlich 
eng gegriffene Maximalgrenze der Einlagen). Um des sozialpolitischen Zweckes willen 
stehen die S. häufig unter Verwaltung der Kommunen und ihre Verpflichtungen 
unter der Garantie der letzteren oder gar des Staates, welcher überall eine gewisse 
Oberaufsicht übt. Der reine Sparzweck unterscheidet sie auch von den Kassen 
mannigfachster Art, welche mit der Anleitung zum Sparen den Zweck einer Ver- 
sicherung gegen bestimmte Unglücksfälle verbinden (Sterbekassen, Hülfskassen u. dgl. m.). 
Das Sparkassenwesen ist ziemlich neuen Ursprungs. Die Deutschen S. sind die 
ältesten. Die erste ist die S. zu Hamburg (1778); dann folgen Oldenburg (1786), 
Kiel (1796); hierauf erst (1798) England (die Friendly society zu Sottenham 
von Miß Wakefield). Dagegen stammen die ersten S. Frankreichs, Preußens und 
Oesterreichs aus den Jahren 1818 und 1819, womit freilich die eigentliche Ent- 
wickelung des Sparkassenwesens erst beginnt. Gegenwärtig kommen nach der dem 
letzten internationalen statistischen Kongreß (zu Budapest — 1876) vorgelegten 
„Statistique internationale des Ccaisses d'’épargne“ (von Bodio) auf den Kopf der 
Bevölkerung an Spareinlagen in der Schweiz 108 Frcs., in Großbritannien, Deutsch-
	        
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