Full text: Rechtslexikon. Dritter Band. Zweite Hälfte. Stolgebühren - Zypaeus. (2.3.2)

Zurechnungsfähigkeit. 1465 
Rechnet man noch dazu Fälle, wo Wahnsinnige und Verrückte aus nicht erkannten 
firen Wahnvorstellungen beständig dieselbe Handlung wiederholten, so hat man das 
ganze Material beisammen, das zur Irrlehre der Monomanien Anlaß gab. 
Die oben erwähnten Zustände von maniakalischer Exaltation verlaufen theils 
als selbständige Form, vielfach in periodischem Typus, theils bilden sie das Initial- 
stadium der Tobsucht, theils interkurrente Aufregungszustände im Verlauf der Pa- 
ralyse und der Hysterie. · 
Der Vergleich mit der früheren Persönlichkeit, der beschleunigte, abspringende, 
unvermittelte Ideengang, die Schlaflosigkeit, die äußerlich unmotivirte zeitweise Zu- 
oder Abnahme der Unruhe, die Unmotivirtheit, Planlosigkeit, Rücksichtslosigkeit des. 
Thuns und Treibens derartiger Kranker, die dem gesunden Leben ganz fremden 
Strebungen und Handlungen werden das Krankhafte des Zustandes trotz allen Ver- 
nünftigredens herausfinden lassen. 
Die Handlungen solcher Kranken sind unfrei, weil theils die natürlichen Triebe 
und sinnlichen Bedürfnisse eine pathologische Stärke besitzen, theils ein zu beschleu- 
nigter Vorstellungsprozeß ein ruhiges Besinnen und Ueberlegen unmöglich macht, 
theils ähnlich wie im analogen Zustand der Berauschung sittliche, rechtliche, korri- 
girende Vorstellungen nicht zum Bewußtsein oder wenigstens nicht zur Geltung 
kommen. Verletzungen der Sittlichkeit, Diebstahl, Vagabondiren, Raufhändel, Be- 
schädigung von fremdem Eigenthum sind die häufigsten Verletzungen des Rechts von 
Seiten solcher Kranken. 
Die Manie kann als kontinuirliche und periodische Form verlaufen, in letzterem 
Fall die einzelnen Anfälle durch monate= bis jahrelange Intervalle geschieden. Man 
spricht dann von luciden Intervallen, die überhaupt bei allen primären FIrreseins- 
sormen vorkommen können. In der Regel besteht hier aber nur eine temporäre 
Latenz der äußeren Symptome der Krankheit und keineswegs ein Zustand völliger 
geistiger Klarheit und Freiheit. Die Annahme von luc. int. im Kriminalforum 
ist kaum haltbar. Bei man. period. sind in der intervallären Zeit fast ausnahms- 
los Gemüthsreizbarkeit, Gedächtnißschwäche und Beschränkung der intellektuellen 
Funktionen nachzuweisen. 
Es giebt endlich ganz akute, binnen ½—6 Stunden verlaufende Anfälle von 
Tobsucht (mania transitoria), die in der Regel mit heftiger Kopfkongestion einher- 
gehen, bei jugendlichen Individuen durch heftige Gemüthsbewegungen, große Hitze, 
Uebergenuß von Alkohol, zuweilen auch bei Gebärenden eintreten, in der Regel nur 
einmal sich einstellen, ausnahmslos mit einem tiefen Schlaf abschließen und völlige 
Aufhebung der Erinnerung für die ganze Zeitdauer des Anfalls hinterlassen. 
3) Wahnsinn und Verrücktheit. Sie entstehen primär aus fieberhaften 
Krankheiten oder auf Grund erblich degenerativer Anlage oder auch aus melancho- 
lischen oder manischen Zuständen. Es bestehen hier fixe Wahnvorstellungen und. 
Sinnestäuschungen, die Persönlichkeit ist in eine krankhafte verwandelt oder wenigstens 
die Beziehungen zur Außenwelt sind total verändert. Damit ist jede Zurechnung 
aufgehoben. Die Handlungen sind durch Wahnideen und Sinnestäuschungen bedingt. 
Der pspychologische Unterschied zwischen Wahnsinn und Verrücktheit wurde oben 
hervorgehoben. Je nach der Selbstempfindung kann man einen melancholischen 
und einen expansiven unterscheiden. Die praktisch wichtigste Varietät des ersteren 
ist der Verfolgungswahnsinn. An ihm Leidende sind sehr gemeingefährlich. 
Sie ermorden ihre vermuthlichen Feinde, von denen sie sich auf Grund von an- 
klagenden Stimmen verfolgt, beschimpft oder mittels wahnhafter Maschinen, mit 
Gift oder sonstwie am Leben bedroht glauben. Hierher gehört auch der Wahn 
ehelicher Untreue, der zu Mord des Ehegatten führen kann, ferner der Ouerulanten- 
wahnsinn, wobei der Kranke in irgend einem Prozeß sich Unrecht gethan wähnt, 
Richter, Geschworene, ja selbst das Staatsoberhaupt der Parteilichkeit beschuldigt, 
beständig um sein wahnhaftes Recht querulirt und da ihm dies versagt wird, 
 
	        
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