Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 24. 25. 26. Lasker. 117 
Reichstag zu wählen, oder wenn man jetzt anfüngt für den Reichstag zu 
wählen, während die Legislaturperiode für den Preußischen Landtag noch 
2 Jahre dauert, so treffen die Wahlen nicht zufammen, und werden sie nie 
zusammentreffen. Deshalb werde ich mich für die sechsjährige Legislatur- 
periode principiell entscheiden, eventualiter habe ich kein Bedenken für die 
fünfjährige Legielaturperlode zu stimmen. Ich halte dieses Amendement, 
was, wie ich nicht erst hervorzuheben brauche nur mit Rllcksicht auf das, 
was der Herr Abgeordnete Miquel hervorgehoben hat, noch besonders erwäh- 
nen will, — ich halte es in keiner Weise für eine Verschlechterung; ich bringe 
nicht ein Opfer, um von dem Andern ein Opfer verlangen zu können, ich 
halte die Annahme einer längeren Legislaturperiode für eine Verbesserung 
des Entwurfs, und ich stimme für diese Verbesserung, wie ich denn für alle 
Verbesserungen stimmen werde, die mir von irgend einer Seite entgegenge- 
bracht werden. (Lebhaftes Bravo.) 
L#ker.") Mich hat nur die Rede des Abgrordneten von Vincke zu 
einigen wenigen Gegenbemerkungen veranlaßt. Ich will nicht gegen den 
Schluß seiner Rede sprechen, wo er wiederum unter vielem Beifall von 
festen Säulen gefprochen hat, die aufgerichtet werden sollen. Das Argn- 
ment ist schon so häufig angebracht worden und paßt eigentlich auf jeden 
Satz, daß offenbar der Herr Abgeordnete selbst nicht gedacht haben wird, 
dadurch feinen Antrag besser begründet zu haben, sondern er wird nur den 
Muth des Haufes haben auffrischen wollen, und da es nicht meine Absicht 
ist, diesen Muth herabzudrillcken, so ist es nicht nöthig dagegen etwas zu 
sogen. Dagegen schien ein anderes Argument ziemlich unglücklich. Es ge- 
schieht oft, daß der Herr Abgeordnete einzelne Beifpiele anführt, die unge- 
führ so nach dem Aeußeren etwas zu beweisen scheinen, in Wahrheit aber 
weder die Materle erschöpfen noch richtig sind, und wenn man näher heran- 
tritt, beweisen sie das vollkommene Gegentheil. Der Abgeordnete hat auf 
England hingewiesen, in Eugland habe man die fiebenjährige Legislatur= 
periode eingeführt, weil die klirzeren Parlamente zu sehr nach dem Volke 
hingeschielt häütten. Diese Auffassung ist so unrichtig, daß für Jeden, der 
nur einigermaßen mit den Verhältnissen der Englischen Wahlen bekannt ist, 
und namentlich wie sie zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts, denn da- 
mals hat die Umänderung staktgefunden, gehandhabt worden sind, eine Wider- 
legung überflussig ist gegen die Behauptung, daß damals einem Hinschielen 
auf die Seite des Volkes hätte vorgebeugt werden follen. Es ist auch in der 
That ein anderer Grund gewefen, weshalb das Ministerium Walpole 
die Verlängerung des Parlaments auf sieben Jahre herbeigeführt hot; 
es wollte das Parlament, welches damals antijacobitisch gefinnt 
war, festhalten, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, daß das nächste 
) Et Ver. G. 456. 
 
	        
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