Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

308 Vertrag mit Balern. 
schen Bevollmächtigten genommen habe, ich vollkommen außer Stande sein 
würde, mit ihm über eine Abänderung dieser Bestimmung in eine Verbhand- 
lung zu treten, weil er von vornherein die Abänderung dieser Bestimmung 
als Abänderung einer wesentlichen Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages 
ablehnen würde. Ich glaube es dem Reichstage schuldig zu sein, dieses hier 
offen als Thatsache zu konstatiren. 
Miquel’'): Meine Heren, ich glaube gegen die Ausführungen des 
Herrn Ministers sachlich Gründe genug aufführen zu können; nachdem der- 
selbe aber erklärt hat, daß das Amendement unannehmbar sei und. daran die 
Einigung mit Baiern scheitern würde, ziehe ich das Amendement zurück, der 
ich, und wie ich glaube viele meiner Frcunde, von vornherein entschlossen 
waren, durch Stellung dieses Amendements die Lösung der großen Deutschen 
Frage nicht scheitern zu lassen und zu gefährden. (Bravok rechts.) 
Freiherr v. Hoverbeck"’'): Meine Herren, das Amendement ist nicht 
allein von dem Abgeordneten Miquel sondern auch von vielen anderen Ab- 
geordneten gestellt, unter ihnen befindet sich auch mein Name. Um es kurz 
zu machen, erkläre ich, daß ich das Amendement aufrecht erhalte und also 
die Abstimmung darüber verlange. Was die Erklärungen des Herrn Ver- 
treters des Bundesrathes in der Sache selbst anbetrifft, so leiden sie, glaube 
ich, an dem einen großen Mangel, daß hier die Offenheit, von der er mit 
Emxhase sprach, immer nur gegen die drei Königreiche vorausgesetzt wird. 
Ich meine, wenn Offenheit des Verfahrens in auswärtigen Angelegenheiten 
gegenüber dem Bundesrath nothwendig ist, so ist die Offenheit gegen den 
ganzen Bundesrath nothwendig, und ich sehe nicht im mindesten eine 
Ursache, weshalb die Vertreter der drei Königreiche gegen die Vertreter der 
übrigen Bundesstaaten bevorzugt werden sollten. 
Lasker"““): Meine Herren, ich würde bei allen solchen Anträgen, welche 
von Seiten des Herrn Vertreters des Bundesrathes für unannehmbar erklärt 
werden, meinerseits eine Diskussion nicht weiter führen, welche doch keinen 
Erfolg verspricht, da, wer gegen den Vertrag stimmen will, dies nicht auf 
Umwegen gegen eine einzelne Bestimmung zu thun braucht. Auch verspüre 
ich keine Neigung, die Zukunft der Verfassung in einem ungünstigeren Lichte 
darzustellen, als vielleicht der Fall sein wird, und Schlimmeres vorauszusagen, 
als die Dinge sxäter vielleicht sich gestalten werden. Dagegen verlange ich 
eine Auskunft von dem Herrn Vertreter des Bundesrathes über einen Punkt, 
der nicht mit ausdrücklichen Worten vorgeseben ist. Dieser Ausschuß für 
*) St. B. S. 141 Im. 
“ St. B. S. 141 l. u. 
% St. B. S. 141 r. o.
	        
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