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Eisenbahnen, (Forts.)
und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-
obligationen. (Allerh. Privil. v. 30. März 49.)
117—157. — jährliche Verzinsung ders. mit fünf
Prozent. (ebend. §S. 2.) 148. — allmälige Tilgung
derselben aus dem dafür bestimmten Fonds durch
jährl. Ausloosung. (ebend. §. 3.) 146. 154—157.
— in welchen Fallen die Inhaber der obigen Obli-
gationen berechtigt sind, die Kavitalobeträge nebst Zin-
sen von der Eisensahngesellschaft zurückzufordern.
(ebend. §. ö.) 149. — der letztern bleibt das Recht
vorbehalten, mit Genehmigung des Staats eine fer-
nere Anleihe zum Betrage von 2 Millionen Thalern
unter gleichen Amortisations-Bedingungen und zu
gleicher Priorität mit den nach dem gegenwärtigen
Privilegium zu emittirenden Obligalionen zu machen.
(ebend. §. 4.) 148. 119. — cine weitere Vermeh-
rung des Gesellschaftskapitals darf hiernächst nur
dann erfolgen, wenn den früheren Prioritätsobliga-
tionen nebst Zinsen das Vorzugsrecht auodrücklich
eingeräumt und sicher gestellt ist. (ebend. 8. 4.)
149.
7) Cöln-Minden-Thüringer Verbindungsbahn,
deren Erwerbung für den Staat, nach Maßgabe des
unterm 23. Dezbr. 1848. mit den Bevollmächtigten
der Eisenbahn-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages,
behufs der Ausführung der Westphälischen Eisen-
bahn. (G. v. 7. Dezbr. 49. J. 1. Nr. 2.) 437. —
s. auch Eisenbahnen Nr. 5.
8) Bergisch-Märkische, Aufnahme einer ferneren
Anleihe von 300,000 Rthlr. zur Deckung der für
Bauarbeiten und Betriebemittel durch unvorherge-
sehene Fälle erhöhten Ausgaben, gegen Ausstellung
und Emission auf den Inhaber lautender Priori-
täts-Obligationen zu gleichem Betrage. (Privil. v.
23. Juli 49.) 339— 345. — jährliche Verzinsung
derselben mit 5 Prozent auf die den Obligationen
beizufügenden Zinskoupons. (ebend. §. 3.) 340. 345.
— allmälige Tilgung derselben aus dem dafüur be-
stimmten Fonds durch jährliche Ausloosung. (§88§. 4.
8 — 11.) 310. 341. 342. — in wolchen Fällen die
Inhaber der obigen Obligationen bercchtigt sind,
deren Nennwerkh von der Eilsenbahngesellschaft zu-
rückzufordern. (§. 7.) 341.
9) Saarbrücker, Vollendung derselben für Rechnung
des Staats. (G. v. 7. Dezbr. 49. §. 1. Nr. Z.)
437. — Beschaffung der dazu ersorderlichen Geld-
mittel. (ebend. §. 2.) 437.
Elberfeld , Stadt, vierzehntägige Verlängerung der
Zahlungszeit der in ders. v. 10. bis 25. Mai 49. zahl-
Sachregister. 1849.
Elberfeld, Stadt, (Forts.)
baren Wechsel und anderer Handelspapiere. (V. v. 17.
Mai 49.) 175. — dieser Verordnung haben beide Kam-
mern ihre Genehmigung ertheilt. (Staateminist.-Be-
kanntmach., v. 6. Oltbr. 49.) 378.
Elbing, Start, siehe Eisenbahnen Nr. 1.
Engelan, Ort, sltehe Chausseebau Nr. 18.
Entgegnungen, behufs der Berichtigung der in Zei-
tungen und Zeitschriften erwähnten Thatsachen, zu wel-
cher sich die betheiligte öffentliche Behörde oder die an-
gegriffene Privatperson veranlaßt findet, Verpflichtung
der Heraucsgeber jener Blätter zur resp. unentgeltlichen
Aufnahme in dies. (V. v. 30. Juni 49. §. 7.) 2277.—
Strafe für Verweigerung der letztern. (ebend. §. 10.)
228.
Erbfolge, bäuerliche, in der Provinz Westrhalen, der
über solche unter dem 18. Dezbr. 1888 erlassenen Ver-
ordnung haben beide Kammern ihre Genehmigung er-
theilt. (Staateminist.-Bekanntmach., v. 13. Novbr. 49.)
400.
Ergänzungsrichter, siehe Richter.
Erkenntnisse (Urtel), Form für deren Ausfertigung.
(V. v. 2. Janr. 49. §. 33.) 11. — in der Überschrift
führen sie die Worte: „Im Namen des Königs“.
lebend. §. 33.) 11. — deren Verkündigung ist ohne
Beschränkung öffentlich. (ebend. §. 32.) 11. — Ab-
fassung ders. in Untersuchungen bei den Gerichten durch
Stimmenmehrheit. (V. v. 3. Janr. 49. §. 20.) 13.
— eine Bestktigung ders. durch den Justizminister fin-
det nicht ferner statt. (ebend. §. 20.) 18. — deren
Fällung nach freier liberzeugung des Richters, ob der
Aggeklagte schuldig oder nicht schuldig sei. (V. v. 3Z.
Janr. 49. §. 22.) 18. — auf vorläufige Losspre-
chung (Freisprechung von der Instanz) soll nicht mehr
erkannt werden. (ebend. §. 22.) 18. — der für schul-
dig Erklärte ist zur vollen gesetzlichen Strase zu ver-
urtheilen. (ebend. §. 23.) 18. — deren Fällung und
Verkündigung im Digziplinar - Strasverfahren gegen
richterliche Beamte. (V. v. 10. Juli 49. §. 33.)
261. — decegl. der Entscheidungen gegen nicht rich-
terliche Beamte. (V. v. 11. Juli 49. §. 42.) 278.
— deren Abfassung und Publikation in Untersuchungen
wegen Vergehen und Verbrechen. (V. v. 3. Janr. 49.
S. 27. 30. 34—37. 57 —59.) 19. 20. 24. — deren
Aufnahme in die Protokolle. (ebend. s. Z7. u. 99.)
20. 31. 32. — Fällung ders. in Untersuchungen vor
Schwurgerichten wegen schwerer Verbrechen, sowie
wegen politischer und Preßverdrechen (ebend. 88.
117.—125.) 35. 36. — ist die That, deren der Ange-
klagte für schulvig erklärt worden ist, durch ein Straf-
geseh