Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Gagern. 449 
welches der Baierische Minister der auswärtigen Angelegenheiten") vor den 
Baierischen Ständen entwickelte, damals aufsgenommen worden war, und 
we#lche Anerkennung dasselbe jenem Minister von Seiten der Fortschritts- 
ranei, namentlich auch im Schooße dieser Versammlung, eingetragen hat. 
um so größer war die Ueberraschung, als ganz kurze Zeit nachher eine Ueberein- 
kunft zu Tage trat, welche zwischen Baiern und Würtemberg über ihre na- 
tionalen Beziehungen zum Norddeutschen Bunde abgeschlossen worden war 
id wozu von beiden Staaten der Beitritt Badens und Hesseus erstrebt 
wurde, eine Uebereinkunft, die weit davon entfernt war, diejenigen Erwar- 
tungen zu befriedigen, welche man nach dem vorerwähnten Programme des 
Baierischen Ministerv der auswärtigen Angelegenheiten hegen mußte. Dieses 
Prejekt einer Verständigung über die nationale Verbindung der Süddeutschen 
Staaten mit dem Norddcutschen Bund trug das Gepräge eines mit dem Norddeut- 
schen Bunde von den süddeutschen Staaten abzuschließenden Staatenbundes auf 
derselben völkerrechtlichen Grundlage, wie diejenige des alten Bundestages war, 
md es kann der Geist dieser projectirten nationalen Einigung in dem Satze 
charakterisirt werden: Es war von einem Organismus zu gemeinsamer Gesetz- 
gebung, von einem Gesammtparlamente abgesehen, jeder Schritt zur Einigung 
ütcr geistige und materielle Interessen setzte einen neuen Vertrag zwischen dem 
Norddeutschen Bunde und den ein zelnen süddeutschen Staaten, die in dieses 
Verhältniß treten wollten, voraus. Wie gesagt, diese Uebereinkunft war da- 
mals auch der Hessischen Regierung mit der Einladung zum Beitritt mit- 
hetheilt worden. Aber kurze Zeit, nachdem dieses geschehen war und ehe 
voch die Hessische Regierung über eine Rückäußerung schlüssig geworden war, 
nat ein neues Ereigniß ein, welches das Project begrub. Die Herren Mi- 
nister der süddeutschen Staaten wurden nach Berlin eingeladen, um dort die 
Grundbedingungen für den Abschluß eines neuen Zollvereins von Seiten 
Preußens entgegenzunehmen. Jene Baierisch-Würtembergische Vereinbarung, 
Efficiell „Ministerial-Erklärung“ genannt, von der ich gesprochen, war viel- 
leicht in der Voraussetzung erfolgt, daß die Preußische Regierung damals durch 
den Luxemburg’'schen Conflict sich in Verlegenheit befinde, daß Preußen nach 
Alianzen suche. Unter solchen Umständen, bei solcher unterstellter Verlegen- 
beit Prcußens, glaubten vielleicht Baiern und Würtemberg wohlfeilen Kaufs 
iter die Stipulation des Prager Friedens, welche eine natioenale Verbindung 
rrischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten in Aussicht 
stelt, hinwmegkommen und, gegen Zusage ihres Bündnisses für den even- 
mellen Kriegsfall, Preußen zu der Concession bezüglich der Grundlage jener 
Uebereinkunft bestimmen zu kömen. Auch scheint Preußen dazu einige Hoff- 
mng eröffnet zu haben. Es ergab sich aus den Vorverhandlungen mit ihm 
die bekannte und vielbesprechene Mission des Grafen Tauffkirchen, der, mit 
den Grundzügen zu jener Baierisch-Würtembergischen Uebereinkunft in dem 
  
!) Fürst Hohenlohce. 
N U. 29
	        
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