Fetzer. Mittnacht. 483
Hierauf legte Justizminister v. Mittnacht die Verträge vor und hielt
bierbei folgende Ansprache’):
Seine Majestät der König haben nach Vernehmung des Geheimen
Ratbes durch höchsten Befehl vom gestrigen Tage die sämmtlichen Ministerien
beauftragt, die über die deutsche Verfassung abgeschlossenen Verträge bei den
Ständen, zunächst bei der Kammer der Abgeordneten einzubringen. Die
Kzl. Regierung legt dieselben demgemäß zu Ihrer Berathung und Beschluß-
—
Abgesehen von der Militärkonvention hat man in dem vorliegenden
Material zu unterscheiden
1) allgemein giltige Aenderungen der Norddeutschen Bun-
desverfassung bei Umwandlung des Norddeutschen Bundes in
einen Deutschen Bund.
Die wesentlichsten dieser Aenderungen betreffen nach der Reihenfolge
der Artikel:
Zuweisung der Bestimmungen über Presse und Vereinswesen an die
Bundesgesetzgebung. Art 4, Z. 16.
Bildung eines Bundesraths-Ausschusses für die auswärtigen Angelegen-
beiten. Art. 8, Abs. 4.
Zustimmung des Bundesraths zur Kriegserklärung. Art. 11.
Exekution gegen Bundesglieder. Art. 19.
Veränderungen der Verfassung. Art. 78 und Vertrag vom 15. No-
rember, Z. 8.
2) Ausnahmebestimmungen für die süddeutschen Staaten.
Vorbehalt der Besteuerung des inländischen Branntweins und Biers
für die Landesgesetzgebung in Baiern, Würtemberg und Baden. Art. 35,
38 und Vertrag vom 15. Nov., Z. 2.
Vorbehalt der freien und selbstständigen Verwaltung des Post= und
belegraphenwesens für Baiern und Würtemberg. Bairischer Vertrag III.,
, und Schlußprotokoll XI., würtembergischer Vertrag Art. 2, Z. 4, Schluß-
protokoll Z. 3.
Wegfall der Art. 42 bis 46 im Abschnitt: Eisenbahnwesen für Baiern.
Bairischer Vertrag III., § 3.
Wegfall des Gesetzgebungsrechts des Bundes über Heimaths= und Nie-
derassungsverhältnisse für Baiern. Bairischer Vertrag III., § 1, Schluß-
Frrtokell I. und III.
Beschränkung des Gesetzgebungsrechts des Bundes über Immobiliar=
Varsicherungswesen für Baiern. Schlußprotokoll zum bairichen Vertrag IV.
Endlich gehören hieher die Militärkonrention für Würtemberg und die
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