486 Würtemberg. Kammer der Abgeordneten.
Reich" und die Führung des Namens „Deutscher Kaiser" von Seiten des
Königs von Preußen als Präsidium des Bundes.
Alle diese Vorlagen, mit Ausnahme des am 19. Dezember in der
Kammersitzung verleseuen Schlußprotokolls zu der Militärkonvention —
oben Ziff. I. E. — befinden sich gedruckt in Ihren Händen, daher eine
Wiederholung ihres Inhalts in diesem Berichte nicht als geboten erscheint;
vielmehr dürfen wir den Inhalt der Vorlagen als den Mitgliedern dieses
hohen Hauses bekannt voraussetzen.
8. 2.
Die drei Gruppen, welche wir eben unter Ziff. I., II. und III. auf-
geführt haben, nehmen eine gewisse Selbstständigkeit unter sich in Anspruch.
Insbesondere ist die Gruppe der Verträge unter Ziff. I. selbstständig von
derjenigen unter Ziff. II. Sollte daher auch der definitive Abschluß des
Verfassungsbündnisses mit Baiern aus irgend einem Grunde auf Hinder-
nisse stoßen, so können gleichwohl die Verträge unter Ziff. I. zum rechts-
giltigen Abschlusse gelangen. Ebenso bildet, wenigstens nach der formellen
Sachlage, das Uebereinkommen unter Ziff. III. keineswegs die nothwendige
Bedingung des Zustandekommens der Verträge unter Ziff. I. und II., wo-
gegen allerdings die Verträge unter Ziff. II. laut ihres Inhalts diejenigen
unter Ziff. I. insofern zur Voraussetzung haben, als sie auf letztere wesent-
lich Bezug nehmen.
Demgemäß sind die Anträge, welche wir am Schlusse unseres Be-
richtes stellen werden, ausdrücklich so gemeint, daß die Zustimmung zu den
Verträgen unter Ziff. I. unabhängig ist von der Frage, ob die Vorlagen
unter Ziff. II. und III. zur rechtlichen Kraft gelangen. Ebenso sollen
etwaige Anstände bezüglich der Vorlage unter Ziff. III. die rechtliche Wirk-
samkeit der Zustimmung der Ständeversammlung zu den Verträgen unter
Ziff. I. und II. nicht alteriren.
KF. 3.
Durch diese Verträge soll anstatt des im Prager Frieden vorgesehenen
Verhältnisses der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund ein Deut-
sches Reich geschaffen werden; die Schutz= und Trutzbündnisse der süd-
deutschen Staaten mit Norddeutschland, wie der deutsche Zollverein werden
durch diese neue Schöpfung absorbirt.
Indem wir an die materielle Würdigung der Vorlagen herantreten,
find wir uns der entscheidenden Wichtigkeit der uns zur Begutachtung vor-
liegenden Fragen vollkommen bewußt. Das Schicksal unseres Vaterlandes
hängt für eine lange Zeit von der Entscheidung ab, welche die Ständever-
sammlung zu treffen hat. Allein der Entschluß wird jedem einzelnen Mit-
gliede dieses hohen Hauses dadurch erleichtert, daß es sich um Fragen han-
delt, welche schon seit Jahren und insbesondere in den letzten Monaten,