Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)

Inhaltsübersicht. 
Seite 
Einleitung 9 113333Z3ZSSS.S„„;;;;;;; 305 
Erste Periode. Die Königszeit 9 —1111 . 310 
Zweite Periode. Die Republkekskks 319 
JI. Das römische Reich und seine Verfassung 88 12 -14.. ... . .. 319 
II. Die zwölf Tafeln 15SS 324 
IIII. Das ius civile und das ius gentium d5 16—..8sss„; 327 
IV. Bolk und Rat o5 1—22 332 
V. Gesetzgebung § 2—5555TTTT;;;;; 336 
VI. Die Prätur, die Beamtenedikte und die Gerichtspraxis c#4 26, 727 339 
VII. Rechtswissenschaft und Rechtsunterricht §6 2 000000 343 
Dritte Periode. Das republikanische Kaisertum...m .... 345 
I. Entwicklung und Ausdehnung des Reichs cs 31,. 22 345 
II. Reichsverfassung 988 3333333333 qg qw qm......... 347 
III. Gesetzgebung und Edikt 86 37,33g 350 
IV. Kaiserliche Gesetzgebung 99 2—33B 352 
V. Die Jurisprubdenz 99 44—5222222222 ............ 356 
VI. Das Urkundenwesen c4 653, 44 368 
Vierte Periode. Das absolute Kaisetrrtrtrtn 370 
I. Verfassung.... ............. 370 
II. Christentum und Kirche g#4 61——38383838ss 374 
EIEIIIIIIIIIIEEIIEEIIEIEEIIIIE 375 
IV. Wissenschaft 6666 ................ 376 
V. Sammlungen des Recchttt ..... 378 
a) ————————“——-i--..□ [ 378 
b) Justinian 88 67 —8609..mm g qg g ..... .... 380 
Fünfte Periode. Das byzantinische Kaisertum 707070. 387 
Sechste Periode. Das römische Recht im Mittelalter 389 
I. Das römische Recht bei den Germanen 88 71 222 389 
II. Die Wissenschaft 998 7—7 ........ . .... 392 
Die vorliegende neue Bearbeitung, wenn sie sich auch auf das von Bruns abgegrenzte Stoff- 
gebiet beschränkt, greift doch viel tiefer ein als die früheren. Manche Paragraphen (&# 1, 4, 6, 
7, 13—15, 18, 26, 44, 45, 48, 73—75) rühren ganz oder großenteils von mir her, andere wurden 
wesentlich umgestaltet; mehr oder weniger geändert wurde fast auf jeder Seite. Unter diesen. 
Umständen war es nicht mehr möglich, die Anteile, die Bruns, Pernice und ich an der Textgestaltung 
haben, äußerlich kenntlich zu machen, und ich muß nunmehr die Verantwortung für das Ganze 
Übernehmen. K. e
	        
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