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Die drei Gewalten der preußischen Verfassung.
Als Montesquieu in seinem Esprit des lois (1749)
mit seiner Drei-Gewalten-Theorie hervortrat, verlangte
er nicht nur zur Sicherung der politischen Freiheit des
Bürgers eine richtige Sonderung dieser Gewalten und
ihre zweckgemäße Verteilung an diejenigen Elemente,
welche in den reinen Monarchien, Aristokratien, Demo-
kratien je für sich die Träger aller Gewalten seien
sondern stellte sich die drei Gewalten auch je spezifisch
mit einem bestimmten Inhalt erfüllt vor.
Die gesetzgebende Gewalt fait des lois pour un temps
ou pour toujours et corrige ou abroge celles qui sont
faites. Die vollziehende Gewalt fait la paix ou la guerre,
envoie ou recoit des ambassades, etablit la sürete6,
pr6övient les invasions!) Die richterliche Gewalt
unit les crimes ou juge les differends des particuliers.
ie gesetzgebende, wie die vollziehende Gewalt haben es
nicht mit dem einzelnen Bürger zu tun, (ne s’exercent sur
aucun particulier), indem die eine nur der allgemeinen
Willen des Staates darstellt, die andere die Ausführung
dieses allgemeinen Willens. Die mit der richterlichen
Gewalt betrauten Richter aber sind den einzelnen Bürgern
egenüber nur la bouche, qui prononce les paroles de la
oi, d’ötres inanim6s qui n’en peuvent mod6rer ni la force
ni la rigueur: wären die Urteile une opinion particuliere
du juge, on vivrait dans la societe, sans avoir precisöment
les engagements que l’on y contracte. Die richterliche
Gewalt ist daher „gewissermaßen keine“ (en quelgue facon
nulle), d.h. weil Montesquieu bei strengerer Prüfung ihre
Außerungen lediglich für logische Denkoperationen auf
Grund der bestehenden Gesetze ansehen muß. (esetz-
gebende, vollziehende, richterliche Gewalt erscheinen ihm
übrigens als verschiedene Teile (partie) des Begriffs
gouvernement, während dieser Begriff sich wiederum auf
en Begriff der constitution fondamentale gründet. Für
die Mehrzahl der europäischen Monarchien seiner Zeit
bezeugt Montesquieu selbst ein gouvernement moder&
1) Was auch auf inneres staatliches Handeln zu be-
ziehen. ist. Richtig Kaufmann, Auswärtige Gewalt