Full text: Die Ernährung im Kriege.

m. b. H.) damit betraut, auch aus dem noch zugänglichen 
Auslande sowohl Rohstoffe fuͤr die Industrie wie auch 
Nahrungsmittel, vor allem Getreide und Konserven 
aufzukaufen. 
Nach den Berechnungen über unseren Lebens- 
mittelvorrat, die bei Kriegsbeginn zugänglich waren, 
war nicht nur kein Jweifel erlaubt, daß wir mit den 
heimischen Erzeugnissen für die Kriegsdauer auskommen 
konnten, sondern es schien auch, als könnten wir ohne 
allzu große Schwierigkeiten durchhalten. Indessen wurde 
die Notwendigkeit, während des Krieges durch Negie- 
rungsmaßnahmen in das wirtschafeliche Leben eingreifen 
zu müssen, schon bei Kriegsbeginn vorausgesehen. In 
der weltgeschichtlichen Sitzung vom 4. August 7914 
ermachtigee der Reichstag einstimmig den Bundes- 
rat, „während der JZeit des Krieges diejenigen ge- 
setzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Ab- 
hilfe wirrschaftlicher Schädigungen als notwendig er- 
weisen“. Im besonderen vorausgesehen wurde auch 
bie künftige Festsetzung von Hochstpreisen für Gegenstände 
bes täglichen Bedarfs, vor allem für Nahrungsmittel. 
Das Gesetz, betreffend Höchstpreise vom 4. Augusft, 
wurde die Grundlage der spaäteren staatlichen Regelung 
der Volksernaährung im Kriege. 
Die Tatsachen, daß die während des Krieges fehlende 
Einfuhr von Weizen ausgeglichen wurde durch den 
entsprechenden Uberschuß an Roggen, daß der vor- 
handene Kartoffelvorrat ebenfalls für die menschliche 
Ernährung aucreichte, leiteten die ersten Maßnahmen. 
Die Einschränkung des Brennereibetriebes 
durch die Bekanntemachung vom 15. Oktober 1914 
sicherte einen größeren Teil des Vorrats an Nahrungs- 
mitteln unmiteelbar für die menschliche Ernährung.
	        
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