Verschiedenheit der Hoͤchstpreise in den verschiedenen
Orten und Bezirken hatten u. a. den Nachteil zur Folge,
daß in die Gegenden mit hoͤheren Preisen groͤßere
Vorraͤte aus den Gegenden, in denen niedere Preise
festgesetzt waren, abflossen. Es entstand die Gefahr,
daß einzelne Orte von Vorraͤten entbloͤßt wurden,
waͤhrend andere uͤberreiche Zufuhren erhielten. Eine
Negelung der Höchstpreise für das ganze Reich war uner-
Klich.
Am 28. Oktober wurden für Roggen, Weizen,
Gerste, Kleie Höchstpreise festgesetzt. Die Preise
wurden so niedrig bemessen, daß eine schwer kragbare
Verteuerung des Konsums der ärmeren Volksschichten
verhindert wurde. Die Preise wurden aber doch höher
gesetzt als der Durchschnitt der letzten Jahre betragen
hatte, um eine Anregung zu sparsamem Haushalten
mit Brot und Mehl zu schaffen. Wenige Wochen später
folgte die Festsetzung von Hoöchstpreisen für Speise-
kartoffeln, und es schloß sich am rr. Dezember die
gleiche Maßnahme für Futterkartoffeln und Erzeug-
nisse der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelskärkefabrika-
tion an.
Eine so tief in das gewohnte wirtschaftliche Leben
eingreifende Maßnahme wie die Festsetzung von Höchst-
preisen hätte wohl dazu angetan sein können, den Ernst
der Lage zu allgemeinem Bewußtsein zu bringen und
peinliche Beachtung der neuen Vorschriften zur Pflicht
zu machen. Diese berechtigte Erwartung traf jedoch
nicht zu. Oie Höchstpreise wurden umgangen, Vorräte
wurden vom Markt zurückgehalten in Erwartung höherer
Preise, die Verfücterung von Brotgetreide an das Vieh
wurde nicht in notwendigem Maße eingeschränkt, und
ein großer Teil der Bevoalkerung äanderte den gewohnten