Full text: Die Ernährung im Kriege.

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mitteln brachten es zahlreiche Viehbesitzer doch nicht 
uͤber sich, Getreidevorraͤte, die noch in ihren Haͤnden 
waren, dem Vieh zu versagen. Ließ man den Dingen 
weiter freien Lauf, so schmolzen die Getreidevorräte 
mehr und mehr zusammen, und es hätte geschehen 
können, daß tatsächlich eines Tages ganz empfindlicher 
Mangel eintrat. So legte der Staat die Hand 
auf alles vorhandene Brotgetreide und Mehl. 
Oie Bundesratsverordnung vom 25. Jannar 
1915, ein Gesetz von einer Tragweite, wie sie die Ge- 
schichte noch keines Volkes gesehen, sprach die Beschlag- 
nahme aus und regelte zugleich den Verbrauch von Brot 
und Mehl. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung kann 
weder Getreide an das Vieh verfütterk werden, noch ist 
es dem Wohlhabenden möglich, durch reichen Backwaren- 
verbrauch den Vorrat der Volksgesamtheit zu verr 
ringern, noch vermag die Spekulation vorhandene Vor- 
räte in der Rechnung auf steigende Preise und höheren 
Gewinn zurückzuhalten. Wenn die geregelte Verteilung 
auch den Verbrauch im Vergleich zu der sehr reichlichen 
Gewöhnung beschneidet, so sichert sie doch gleichmäßigen 
Verbrauch für alle und für die ganze ODauer des Krieges. 
Eine Reichsverteilungsstelle ordnet die plan- 
mäßige Verteilung über das ganze Deutsche Reich. 
Der Kriegsgetreidegesellschaft mit ihrem gewal- 
tigen Apparate, besonders mit ihrer großen Jahl 
von geschulten Beamten und Kommisssionren mußte 
selbstverständlich die Aufgabe zufallen, die vorhandenen 
Vorräte aus dem pLande aufzukaufen und den Stellen, 
an denen sich Bedarf zeigte, zuführen zu lassen. Die 
Verteilung des Mehls an die Bäcker, die Einteilung 
des Vorrats auf die Konsumenten wurde den Kom- 
munalverbänden übertragen, die sich dieser neu-
	        
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