Full text: Instruktionen für die Alphabetischen Kataloge der Preußischen Bibliotheken.

Anlage VI (Karten) 167 
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b. die Verfasserangabe und Personalangabde. Als Ver- 
fasserangabe gelten die Namen des Verfassers und 
der übrigen an der Herstellung der Karte beteiligten 
Personen, also des Zeichners, Stechers und Her- 
ausgebers, sowie Vermerke über ihren Anteil an 
der Herstellung. Als Verfasser ist derjenige an- 
zusehen, der die geographische Situation der Karte 
entworfen hat, unter Umständen auch der Zeichner 
oder der Stecher. Als Stecher gilt auch das neben 
dem Verleger angegebene lithographische oder 
kartographische Institut; | Bsp. 80. 82. 83. 84. 87. 
c das Jahr der topographischen (geognostischen usw.) 
Aufnahme und das Jahr des Stiches; (f Bsp. 85. 86. 
d. der Anlaß; 
e. die Angabe von Nebenkarten, Ansatz- und Auflege- 
stücken. Nebenkarten heißen alle Karten, Pläne 
und Ansichten, die auf dem Kartenblatte in beson- 
derer Umrahmung stehen; (f Bsp. 87. 
die Auflagebezeichnung'; 
der Maßstab; 
die Zahl der Blätter ; 
die Art der Ausführung, wie Stich, Lithographie, 
Autographie, Photographie, Kolorierung; 
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k. der Zrscheinungsvermerk, d.ıi. Ort und Jahr des 
Erscheinens, Verleger und Drucker; 
l. das DZerwerb. 
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Bei der Aufnahme der einzelnen Bestandteile des umfang 
Titels wird folgendermaßen verfahren: der Aufnahme 
a. Für den Sachtitel, die Zusätze zum Sachtitel, die 
Verfasserangabe, die Personalangaben, den Anlaß, 
die Auflagebezeichnung, den Erscheinungsvermerk 
und das Beiwerk gelten dieselben Regeln wie bei
	        
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