Zeit niemand mehr geben, der müßig geht, weil er nicht arbeiten
will oder weil er auf Grund seiner Einkommensverhältnisse nicht zu
arbeiten braucht. Heute gehört jeder Arm und jeder Kopf dem
Vaterlande.
(Sehr richtig!)
Meine Herren, das Gesetz drückt dies in seinem ersten Para-
graphen folgendermaßen aus:
Jeder männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis zum
vollendeten 60. Lebensjahre, soweit er nicht zum Oienste
in der bewaffneten Macht einberufen ist, ist zum vater-
ländischen Hilfsdienst verpflichtet.
Der Begriff des vaterländischen Hilfsdienstes selbst ist umschrieben
in § 2 des Gesetzes. Es ist der Dienst bei Behörden und behörd-
lichen Einrichtungen, in der Kriegsindustrie, in der Landwirtschaft,
in Betrieben und Beschäfligungen jeder Art, die für die Krieg-
führung und Volksversorgung unmittelbar oder mittelbar von Be-
deutung sind. Meine Herren, ich unterstreiche die Worte „unmittel-
bar und mittelbar"“, um zu zeigen, daß der Kreis dessen, was wir
als vaterländischen Hilfsdienst ansehen und behandeln wollen, sehr
weit gezogen ist. Ich möchte auf Grund von zahlreichen Anfragen,
die an mich herangetreten sind, gleich hier erklären, daß wir den
Begriff der Volksversorgung nicht im engen materiellen Sinne auf-
fassen, sondern daß wir auch geistige Bedürfnisse mit einbegreifen.
Wir sehen zum Beispiel auch in der Dresse einen für die Krieg-
führung und Volksversorgung bedeutungsvollen Beruf. Dasselbe
gilt von der Geistlichkeit und der Lehrerschaft, dasselbe gilt für
die Berufsorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
die uns in diesem Kriege so vortreffliche Dienste geleistet haben,
(sehr richtig!)
es gilt für die Organe der sozialen Versicherung und für ähnliche
Einrichtungen. Wer in diesem so weit umschriebenen Kreise arbeitet,
wird als in der Ausübung seiner Hilfsdienstpflicht tätig angesehen;
wer es nicht tut, wird durch das Gesetz angehalten, sich eine solche
Tätigkeit zu suchen.
Meine Herren, das Gesetz beschränkt sich auf die Männer. Den
Frauen wird eine gesetzliche Verpflichtung nicht auferlegt. Ich
will das kurz begründen. Einmal würde die Verwirklichung der
allgemeinen Hilfspflicht, die wir den Männern unter Zurückstellung
aller anderen Rücksichten auferlegen können, bei den physisch anders
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