her auf dem Gebiete der Umstellung unseres Wirtschaftslebens, der
Anpassung unserer ganzen Volkswirtschaft auf die Kriegsverhält—
nisse geleistet worden ist.
Wir wollen uns keiner Täuschung hingeben, als ob die Zahl
derjenigen, die heute müßig gehl, eine ansehnliche wäre. Sie ist
nicht allzu groß. Gewiß, Nichtstuer machen sich da und dort auf-
dringlich und in einer zu dem Ernste der Zeit nicht passenden Weise
breit. Aber die Müßiggänger sind keine Reservearmee, mit der wir
unsere wirtschaftlichen Schlachten schlagen können. Wir sind darauf
angewiesen, die Arbeitskräfte aus Betätigungen herauszunehmen,
die für die Kriegführung und Volksversorgung von geringerer
Wichtigkeit sind, oder auch aus solchen Betrieben, die an und für
sich für die Kriegführung und Volksversorgung notwendig sind, die
aber mit Arbeitskräften übersetzt sind. Das letztere gilt zum Beispiel
für die Textilindustrie. Aus Gründen der Sozialpolitik, die ich vor-
hin andeutete, aus Rücksicht auf unsere Zukunft haben wir dort die
Maßnahmen getroffen, von denen ich vorher sagte, sie sind das
Gegenteil einer rationellen Ausnutzung der Arbeitskräfte. Wir
haben ferner durch die Unterstützung von Reich, Einzelstaaten,
Kommunen, Unternehmern dazu beigetragen, daß die Arbeiter in
diesen Betrieben weit über das Maß hinaus festgehalten wurden,
das der zu leistenden Arbeit entspricht.
Meine Herren, so berechtigt die Motive des bisherigen Vor-
gehens sind: die Fortsetzung des bisherigen Systems können wir uns
nicht gestatten. Wir werden darauf hinwirken müssen, daß die zu
schaffende Arbeit nicht mehr Arbeitskräfte bindet, als zu ihrer Er-
ledigung strikt notwendig ist. Daß wir dabei mit Schonung und
Vorsicht vorgehen werden, daß wir nicht daran denken, zum Geispiel
die Interstühungen, die bisher für die Textil-, Lederindustrie usw.
gewährt worden sind, nun zu entziehen, ehe für die Arbeiter neue
Arbeit und neuer Verdienst gefunden ist, ehe für sie eine andere
Existenzgrundlage gefunden ist, das, glaube ich, versteht sich von
selbst. Ich will es aber ausdrücklich hier feststellen, weil doch Be-
sorgnisse über diesen Hunkt zu mir gedrungen sind.
Im ganzen Gesetze und in den Richtlinien, die ihm beigegeben
sind und die nach Ihrem Wunsche wohl in das Gesetz hineingearbeitet
werden, ist keine Rede davon, daß irgendeine Instanz ermächtigt
sein soll, die Stillegung oder Zusammenlegung von Be-
trieben ohne weiteres zu dekretieren. Es handelt sich in dem Gesetz
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