gebäude errichten, für die dasselbe gilt wie für den Bau von Woh-
nungen. Das alles ersparen wir uns, wenn wir die Arbeiter dort
lassen, wo sie sind, und wenn wir die Arbeit zu ihnen bringen. Wir
haben den weiteren Vorteil, daß bei solchen Fabriken in der Regel
auch größere Kraftanlagen, Wasserkräfte, Dampfkraftanlagen und
ähnliche sich befinden, die ohne weiteres in den Oienst einer neuen
Kriegsindustrie gestellt werden können. Wir haben den Vorteil,
daß die größeren Fabriken über Reparaturwerkstätten und über
Facharbeiter verfügen, die einen Grundstock für das bilden, was
dort neu zu schaffen ist. Das alles müssen wir in der rationellsten
Weise ausnutzen, um dadurch zur ausgiebigsten Verwertung der vor-
handenen Arbeitskräfte beizutragen und gleichzeitig die Durch-
führung des Gesetzes so schonend für die Arbeiter und Unternehmer
wie nur irgend möglich zu gestalten.
Aber, meine Herren, auch bei aller Schonung und Käücksicht
der Durchführung ergeben sich aus dem Gesetze doch notwendig die
weitestgehenden Wirkungen. Die Oflicht zur Arbeit im vaterländi-
schen Hilfsdienst bedeutet, auch wenn wir hoffen, daß sie in der weit
überwiegenden Mehrzahl der JFälle freiwillig übernommen wird,
eine wesentliche Beschränkung der persönlichen Freiheit. Die
Verpflichtung zur #Abernahme einer zugewiesenen Arbeit bedarf
ferner zu ihrer Ergänzung einer Erschwerung des Verlassens der
Arbeit, des Arbeitswechsels. Nach der Absicht des Entwurfs soll
zum Zwecke des Arbeitswechsels dem Arbeitnehmer vom Arbeit-
geber ein Abkehrschein ausgestellt werden. Damit werden alle die-
jenigen, welche heute schon im Bereiche des vaterländischen Hilfs.
dienstes tätig sind, dem Gesetz unterstellt, sie werden in die große,
neu zu schaffende Heimarmee eingereiht.
Diese Beschränkung der persönlichen Freiheit macht einen sorg-
fältigen Ausbau der zur Durchführung des Gesetzes bestimmten
Organisationen nötig. Es kommt viel, um nicht zu sagen, alles
darauf an, wie die Ausschüsse, die Organe zusammengesetzt sind,
die in diesen Fragen die praktischen Entscheidungen zu treffen haben.
Oas gilt natürlich ebenso für die Organe, die über die Kriegswichtig-
keit der einzelnen Betriebe zu befinden haben, über die Frage, ob
aus einem Betriebe Arbeitskräfte herausgenommen werden dürfen
oder nicht. Ich hoffe, daß es gelingen wird, diese Organe so zu ge-
stalten, daß sie ihrer großen und schweren Aufgabe gewachsen sein
werden. Ausdrücklich möchte ich bier bestätigen, daß für die zu
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