bekannt gemacht: wer vor dem Angriff zurückginge, der würde
erschossen.
Meine Herren, uns sind derartige Befehle unverständlich.
(Bravol)
Die Tapferkeit, die Treue, die flichttreue unserer Leute be-
rechtigt uns, daß wir überall dort, wo wir nicht unter gleichen, son-
dern auch noch unter allenfalls erträglichen Verhältnissen mit den
Feinden uns zu messen haben, niemals versagen werden.
(Lebhafter Beifall.)
Meine Herren, aber gerade diese Hingebung und diese Selbst-
entäußerung unserer tapferen Truppen macht es mir als ihrem Ver-
treter zur besonderen Oflicht, Sie dringend zu bitten, dieses Gesetz,
das ihnen Hilfe und Verstärkung bringen soll, anzunehmen.
Ehe ein Gesetz in Wirkung trritt, braucht es eine gewisse Wir-
kungs dauer. Es wird einige Zeit kosten, ehe sich seine wohltätigen
Folgen für unsere Truppen da draußen erkenntlich machen. Ind
auch alle die, die dort tapfer und mit Selbstverleugnung kämpfen,
sehnen sich doch nach diesem Beweise des Willens der Heimat und
ihres Volkes, ihnen starke und ausreichende Hilfe zu bringen. Des-
wegen, meine Herren, weil es ohnehin einige Zeit kosten wird, ehe
die Wirkungen des Gesetzes in Kraft treten werden, vereinige ich
die Bitte der draußen kämpfenden Truppen, für die ich mit ver-
antwortlich bin, mit meiner eigenen Bitte: nehmen Sie nicht nur
das Gesetz an, sondern nehmen Sie es bald an!
(Lebhafter Beifall.)
Staatssekretär Dr. Helfferich:
Meine Herren, das Gesetz, das die verbündeten Regierungen
Ihnen vorgelegt haben, wird mit ehernem Griffel geschrieben.
Es ist ein Gesetz des Krieges und ein Gesetz der Not, ein Gesetz
des eisernen Willens und — niemand im In= und Auslande zweifelt
daran — ein Gesetz der eisernen Tat. Das Gesegtz schafft neues
Recht für die Heimat, aber hinter seinen Paragraphen rollt der
Donner der Sommeschlacht. Heimat und Geldbeer reichen sich in
diesem Gesetz die Hand in unauflöslichem Bund zu Kampf und
Sieg. Neben die allgemeine Wehrpflicht tritt mit diesem Gesetz
die allgemeine Oflicht zum vaterländischen Hilfsdienst, neben die
kämpfende Truppe tritt die organisierte Heimarmee.
9