Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

16 Die bayrischen Wittelsbacher. 
Dessau, benutzte den trostlosen Zustand der Mark und gab sich für 
den Markgrafen Waldemar aus, der 1319 nicht gestorben, 
sondern nach Palästina gepilgert und nunmehr von dort zurück- 
gekehrt sei. Das ganze Land, mit Ausnahme von Frankfurt 
a. O., Spandau und (Treuen-) Briezen, fiel ihm zu, obwohl 
man wenig an seine Echtheit glaubte; und was ihm für einige Zeit 
den stärksten Halt bot: Karl IV. selbst belehnte ihn mit der Kur 
und den Marken aus Rache gegen die Wittelsbacher, die seine eigne 
Wahl als König noch nicht anerkannt hatten. Er ließ ihn aber so- 
fort wieder fallen, als die Wittelsbacher auch ihren Bewerber um 
die Königskrone, den Grafen Günter von Schwarzburg, 
preisgaben. Damit war des Abenteurers Rolle ausgespielt; all- 
mählich auch von den anderen verlassen, vermochte er seine angeb- 
lichen Ansprüche nicht mehr durchzusetzen. Er lebte noch einige 
Jahre am Hofe zu Dessau, fürstlich gehalten und ehrenvoll be- 
handelt, bis er 1357 starb. Der bayrische Markgraf hatte aber noch 
lange Zeit zu ringen, ehe er wieder in den vollen Besitz seines 
Landes gelangte. 
2. Die Mark wird 1556 als Kurfürstentum anerkannt. Durch 
das Reichsgesetz der Goldenen Bulle wurde Brandenburg 1356 
endgültig als eines der sieben Kurfürstentümer anerkannt; 
welche großen Vorteile damit der Landesherr erwarb oder vielmehr 
bestätigt erhielt, ist schon Teil 1 § 54 erörtert worden. 
5. Erwerbung der Mark durch Karl IV. (1565—1373). Die 
Unfähigkeit und Verblendung der wittelsbachischen Brüder benutzte 
Karl IV., um sich selbst durch allerlei Ränke und endlich durch 
Waffengewalt in den Besitz der Mark zu setzen. Er schloß eine 
Erbverbrüderung mit ihnen, wonach ihre Länder im Falle 
ihres söhnelosen Absterbens an die Luxemburger fallen sollten. 
Nach dem Tode Ludwigs II. forderte er dann von Otto V. 
dem Faulen die sofortige Herausgabe der Länder, und als dieser 
sich endlich ermannte und zur Wehr setzte, zwang er ihn durch einen 
Einfall in die Mark zu einem Vertrage, in dem Otto W. für 
500 000 Goldgulden ½) auf die Mark verzichtete. 
1) Der Goldgulden hatte einen Wert von 7 Mark. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.