Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst. 43 
wege vom Morgenland nach dem Westen den süddeutschen Städten 
Abbruch tat, endlich weil die Hansestädte, ohne den Schutz einer 
kraftvollen Reichsgewalt gelassen, ihren Handel nach und nach an 
Holländer und Engländer verloren. Dazu kam dann das schrecklichste 
Nationalunglück, der Dreißigjährige Krieg, der die Reichsgewalt fast 
völlig zertrümmerte und allen Wohlstand auf lange hin vernichtete. 
Was aber der Deutsche Kaiser für das Reich nicht hatte erlangen 
können, das errangen im Westfälischen Frieden wenigstens die 
deutschen Landesfürsten in ihren Gebieten, nämlich die volle 
Souveränität oder Selbstherrlichkeit, die ihnen damals aus- 
drücklich zugestanden wurde. 
) Regierung Friedrich Wilhelms im Innern. 
Selbstherrliches Regiment. [Des Kurfürsten Auf- 
fassung von der Souveränität.] Der brandenburgische 
Kurfürst faßte auch die ihm zugestandene Landeshoheit (souve- 
raineté) nach dem Vorbilde aller Fürsten seiner Zeit als unum- 
schränkte Herrschergewalt auf und suchte sie mit aller Entschieden- 
heit zur Geltung zu bringen. Dabei hatte er aber immer nur das 
Wohl seiner Untertanen im Auge und nicht, wie die meisten 
Herrscher des damaligen Europas, die Befriedigung eigener 
Launen und Gelüste. Von Ludwig XIV. z. B. sagte man, er habe 
einmal das Wort gesprochen: „L'Etat c'est moi!“ Mag nun dieser 
Ausspruch wirklich getan sein oder nicht: jedenfalls handelte der 
König von Frankreich nicht anders, als sei das Volk nur um seinet- 
willen vorhanden. Die Mittel aber, die der Große Kurfürst an- 
wandte, um die Souveränität in seinen Ländern durchzusetzen, waren 
die Errichtung eines stehenden Heeres und die Einschränkung 
der Macht der Landstände, die überall namentlich noch das 
Steuerbewilligungsrecht besaßen und sich dabei mehr von ihrer 
Selbstsucht, als von der Sorge für das Staatswohl leiten ließen. 
[Einführung der Akzise in der Mark.] Um sich zu- 
nächst von dem Willen der märkischen Stände freizumachen und 
zugleich die Staatseinnahmen für immer zu sichern und womöglich 
zu erhöhen, ging er mit dem Gedanken um, die bis dahin übliche 
Kontribution, d. i. eine unmittelbare oder direkte Grund= und 
Gebäudesteuer, gänzlich abzuschaffen und dafür die Akzise ein- 
zuführen, die er in Holland kennen gelernt hatte. Es war dies eine 
8 22b.
	        
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