Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

Friedrich III. 51 
Philipp III. von Spanien 
  
  
  
Anna Philipp IV. Maria Anna 
m. Ludwig XIII. m. Ferdinand III. 
Ludwig XIV. m. Maria Theresia Karl II. Marg. Theresia m. Leopold I. 
+ 1700 . 
Ludwig der Dauphin Marie Antonie 
1711 m. Max Emanuel von Bayern 
Ludwig v. B d Philipp v. Anjou, 
eo — Vosenh Feinerd m Bohe 
- + 1699. 
Ludwig XV. 
[Die spanische Erbfolge.] König Karl II. von 
Spanien war ein Habsburger und kinderlos. Es fragte sich, 
auf wen nach seinem Tode die große Erbschaft, Spanien, die 
spanischen Niederlande, Mailand, Neapel, Sizi- 
lien, Sardinien und Amerika, übergehen sollte. Ansprüche 
erhoben: 1. Ludwig XIV. als Gemahl der ältern Schwester 
Karls II. für seinen Enkel Philipp von Anjou, obwohl die 
französische Königin bei ihrer Vermählung auf die Erbschaft Ver- 
zicht geleistet hatte; 2. Leopold I. als Gemahl der jüngern 
Schwester Karls II. für seinen zweiten Sohn Karl (VI.); 3. der 
Kurfürst von Bayern für seinen minderjährigen Sohn, der 
ein Urenkel Philipps IV. war. — Wilhelm III. von Oranien 
betrieb eine Teilung der Länder unter die drei Bewerber, um 
weder Frankreich noch das Haus Habsburg zu mächtig werden zu 
lassen. Der spanische König dagegen wünschte die Erhaltung 
des Ganzen und setzte im Testamente den bayrischen Kurprinzen 
und nach dessen baldigem Tode Philipp von Anjou zu seinem 
Nachfolger in allen Ländern ein. Ende 1700 starb Karl II. 
Ludwig nahm das Testament an und beschwor damit den Krieg 
herauf. 
[Parteien.] Auf der Seite Frankreichs standen Kasti- 
lien, der Kurfürst von Bayern, der durch die Aussicht auf die 
Rheinpfalz gewonnen war, und sein Bruder, der Erzbischof von 
Köln. Auf die Seite des Kaisers traten das Deutsche Reich, 
die Kurfürsten von Brandenburg (gegen Anerkennung der 
Königswürde 1700) und Hannovert), die Seemächte Eng- 
  
1) Der Herzog von Braunschweig-Lüneburg hatte schon 1692 
den Titel „Kurfürst von Hannover"“ erhalten. Vgl. 8§ 29. 
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