8 12.
30 Friedrich Wilhelm III.
Sehr bald folgten auch Friedensschlüsse Frankreichs mit den
übrigen Mächten, namentlich mit England zu Amiens (1802).
Reichsdeputationshauptschluß 1803. [Gebietsverände-
rungen.] Zur Durchführung des Lunéêviller Friedens ernannte
der Reichstag zu Regensburg eine aus acht Mitgliedern bestehende
Reichsfriedensdeputation, die unter Vermittelung zweier
fremder Mächte, Frankreichs und Rußlands, die Entschädigungen der
deutschen Fürsten feststellen sollte. In Wahrheit lag die Ent-
scheidung bei Bonaparte und seinem geldgierigen Minister
Talleyrand stalärän]. Die deutschen Fürsten gingen daher ent-
weder selbst nach Paris oder schickten ihre Vertreter und versuchten
es mit Schmeicheleien und Bestechungen, die einen, um bei dem nun
beginnenden schmählichen Länderhandel möglichst viel zu gewinnen,
die anderen, um ihre Mediatisierung zu verhindern. Endlich kam es
1803 im Reichsdeputationshauptschluß zu folgendem
Ergebnis:
1. Alle geistlichen Fürstentümer wurden säkularisiert. Nur
der Hochmeister der Deutschritter und der Großmeister der
Johanniter blieben bestehen, und die Würde des ersten katho-
lischen Geistlichen (Primas von Deutschland) erhielt der bisherige
Erzbischof von Mainz, Freiherr Karl von Dalberg, der mit
den Gebieten von Regensburg, Aschaffenburg und Wetzlar aus-
gestattet wurde. Statt der verschwundenen geistlichen Kurfürsten-
tümer Trier und Köln wurden vier neue weltliche geschaffen:
Hessen-Kassel, Baden, Württemberg und Salzburg.
2. Die meisten Reichsgrafen, Reichsfreiherren und
Reichsstädte wurden mediatisiert. Von den 52 Reichsstädten
behielten nur sechs ihre Selbständigkeit: Augsburg, Nürnberg,
Frankfurt a. M., Lübeck, Hamburg, Bremen.
3. Die größeren Reichsstände waren schon vor 1803 infolge
direkter Verhandlungen mit Frankreich entschädigt worden, und zwar
erhielt Preußen, mit dem es Bonaparte noch nicht verderben
wollte, einen fast fünffachen Ersatz für seinen Verlust auf dem linken
Rheinufer, nämlich a) die Bistümer Hildesheim, Pader-
born und das östliche Drittel von Münster, dazu die kur-
mainzischen Besitzungen Erfurt und das Eichsfeld, endlich
mehrere westfälische Abteien; b) die Reichsstädte Mühl-
hausen, Nordhausen und Goslar. An Bayern fielen