Friedrich Wilhelm IV. 67
Großstaaten Deutschlands. In Wien brach am 13. März zunächst
ein geringfügiger Aufstand los, Metternich erhielt aber seine er—
betene Entlassung und flüchtete nach England, von wo er erst 1851
zurückkehrte. Auch Kaiser Ferdinand I. (1835—1848) begab sich
nach Olmütz und legte dort seine Krone zugunsten seines Neffen
Franz Joseph l. (1848 bis jetzt) nieder. Dieser bekämpfte dann,
von Zar Nikolaus I. (1825—1855) mit Truppen unterstützt, die
Erhebungen in Österreich, Ungarn und Italien und gab auch aus
eigenem Antriebe 1849 eine Verfassung, hob sie aber infolge
vieler Reibereien der Nationalitäten untereinander wieder auf, um
sie erst 1860 für immer zu gewähren. Noch später, 1867, kam es
zu dem „Ausgleiche“ mit Ungarn, wonach dieses Land nebst
Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien fortan ein eigenes, nur
durch Heer und Diplomatie mit Österreich verbundenes König-
reich bildet.
Der Märzaufstand in Preußen 1848. [Der Vereinigte
Landtag in Berlin 1847.] In Preußen war Friedrich
Wilhelm IV. zunächst noch weniger als sein Vorgänger zu bewegen
gewesen, dem Verlangen seines Volkes nach einer Gesamtvertretung
nachzukommen. Erst 1847 berief er die acht vorhandenen Provin-
zialstände zu einem Vereinigten Landtage und verlieh
diesem auch das Recht der Steuerbewilligung und das Petitionsrecht
für alle inneren, nicht bloß provinziellen Angelegenheiten. Die
Versammlung i) trat (April) 1847 in Berlin zusammen und wurde
vom Könige mit der Erklärung eröffnet, er werde nie zugeben, daß
sich zwischen Gott und sein Land ein Blatt Papier eindränge, d. h.
eine Verfassung an Stelle der angestammten Treue zwischen König
und Volk träte; denn ein etwaiger Streit zwischen der Krone und
dem Landtage würde dem Staate den größten Schaden zufügen und
nur dem Auslande Nutzen bringen. Als der Landtag hierauf trotz-
dem eine Vermehrung seiner Rechte, vor allem eine wirklich kon-
stitutionelle (nicht bloß ständische) Verfassung erbat, dagegen eine
vom Könige beantragte Anleihe zum Bau der Ostbahn (Berlin—
Königsberg) ablehnte, wurde er (Juni) geschlossen, erhielt jedoch
1) Sie war in zwei Kurien eingeteilt: die Herrenkurie (Fürsten,
Grafen, Herren mit 80 Stimmen) und die Kurie der drei Stände (Ab-
geordnete der Ritterschaft mit 231, der Städte mit 182 und der Landgemeinden
mit 124 Stimmen).
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