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70 Friedrich Wilhelm IV.
[Reichsverfassung. Kaiserwahl. Aufstände 1849.)
Über die eigentliche Reichsverfassung — und auf diese kam es doch
hauptsächlich an — gingen aber die Ansichten weit auseinander. Man
konnte besonders zwei Parteien unterscheiden, die Groß-
deutschen, die alle Glieder des Vaterlandes mit Österreich an der
Spitze vereinigen wollten, und die Kseindeutschen, die vielmehr
ein Deutsches Reich unter Führung Preußens und mit Ausschluß
des völkergemischten Osterreichs haben wollten. Nach harten Wort-
kämpfen einigte man sich schließlich zu folgender Verfassung: die
einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbständigkeit, die Reichs-
gewalt (Kaiser) ordnet aber im Verein mit einem Staatenhause
(Vertreter der Regierungen und der Landtage) und einem Volks-
hause (aus freier Wahl hervorgegangene Abgeordnete des Volkes)
die allgemeinen Reichsangelegenheiten, wie Krieg und Frieden,
Heer-, Steuer-, Post= und Eisenbahnwesen. Die Reichsgewalt über-
nimmt ein erblicher Kaiser der Deutschen, und zwar, wie man
mit knapper Mehrheit am 28. März 1849 beschloß, der König von
Preußen. Friedrich Wilhelm IV. lehnte jedoch die Kaiser-
krone ab, weil er sie ohne die freiwillige Zustimmung der deutschen
Fürsten und Freien Städte nicht annehmen könne. Da überdies
Preußen und gar erst Österreich nicht daran dachten, die Reichs-
verfassung als zu Recht bestehend anzuerkennen, so nahm das ganze
mit so vielem Eifer und großer Hoffnung zustande gebrachte
Nationalwerk ein klägliches Ende. Das Frankfurter Parlament
ging auseinander, nur ein Rumpf von etwa 100 Männern (dar-
unter Uhland) siedelte nach Stuttgart über, wurde aber durch Militär
aufgelöst, und preußische Truppen bewältigten auch die Auf-
stände in Dresden, in der Pfalz und in Baden (hier unter dem
Prinzen Wilhelm), die angeblich der Durchführung der Reichsver-
fassung galten, in der Tat aber republikanische Zwecke verfolgten.
Der erste Schleswig-holsteinsche Krieg 1848—1851. [Die
schleswig-holsteinsche Frage.] Mit den deutschen Ein-
heitsbestrebungen hatte sich 1848 von vornherein die schleswig-
holsteinsche Frage verknüpft, da es sich hierbei um das Wohl
und Wehe zweier echt deutscher Länder handelte. Aber auch diese
Angelegenheit erfuhr eine völlig unbefriedigende Lösung. — Die
altere in Dänemark und Schleswig-Holstein regierende Linie des
Hauses Oldenburg stand mit dem Tode Friedrichs VII. (1848 bis