Friedrich Wilhelm IV. 71
1863) vor ihrem Aussterben im Mannesstamme. Nach einem alten
Thronfolgegesetze sollte dann in Dänemark selbst die weibliche, in den
Herzogtümern die jüngere, augustenburgische, Linie die
Herrschaft übernehmen. Um einer solchen Trennung der lange Zeit
(seit 1460) verbundenen Länder für die Zukunft vorzubeugen, ver-
langte die Kopenhagener Bevölkerung, der König solle die Einver-
leibung Schleswigs sofort aussprechen und damit wenigstens dieses
nicht zum Deutschen Bunde gehörige Herzogtum vor einer spätern
Loslösung retten. Dagegen sträubten sich nun die beiden vertrags-
mäßig „up ewig ungedeelten“ Herzogtümer aufs entschiedenste und
begannen einen Aufstand, den nicht bloß die nationale Stimmung
in ganz Deutschland, sondern auch Preußen und der Frankfurter
Bundestag durchaus billigten.
[Die Feldzüge 1848—1850.] Die Preußen unter
Wrangel und andere Bundestruppen siegten über das dänische
Heer 1848 bei Schleswig, rückten bis Jütland vor und hätten
den Feldzug glücklich beendigt, wenn nicht England, Schweden und
Rußland eine drohende Haltung angenommen und dadurch den
Waffenstillstand von Malmö (in Schweden) herbeigeführt hätten.
Als aber die Dänen im Vertrauen auf jene Mächte wieder zu den
Waffen griffen, drangen die Bundestruppen 1849 aufs neue gegen
die Halbinsel vor: sie erstürmten die Düppeler Schanzen,
siegten bei Kolding und trugen auch zur See mit der soeben erst
errichteten deutschen Flotte einigen Erfolg davon 1). Trotzdem
fügten sie sich zum zweitenmal dem Willen der fremden Mächte und
auch OÖsterreichs, das in der schleswig-holsteinschen Erhebung
nur neuen Zündstoff für die deutschen Einheitsbestrebungen er-
blickte. Es kam zu einem Waffenstillstande und 1850 zu einem end-
gültigen Frieden. Jetzt setzten zwar die Herzogtümer ihren Un-
abhängigkeitskampf ohne jede Hilfe heldenmütig fort, wurden aber
bei Idsted überwältigt. Ein österreichisches Heer sorgte dann mit
Unterstützung einer preußischen Abteilung, wie dies in Olmütz
(s. Abschnitt 4) ausgemacht war, für die völlige „Beruhigung“ der
Aufständischen, und im Londoner Protokoll vom Jahre 1852
bestimmten die europäischen Großmächte die Erbfolge in Dänemark
1) Deutsche Strandbatterien, bei denen sich Herzog Ernst II. von Koburg-
Gotha befand, schossen das dänische Linienschiff „Christian VIII.“ in Grund und
zwangen die Fregatte „Gefion“ zur Ergebung.