Wilhelm II. 97
lung deutscher Bauern und Arbeiter in den polnisch redenden Ge—
bieten Posens und Westpreußens. Der Antrag wurde von den
Kammern angenommen, ebenso 1902 die Erhöhung der Summe um
250 Millionen, wovon auch geeignete Staatsdomänen angekauft
werden sollen.
Die Aufbesserung der Lage der Arbeiter behielt der Kaiser
unausgesetzt im Auge. Schon in der Thronrede von 1888 erklärte
er, sich die Botschaft vom 17. November 1881 in vollem Umfange
aneignen zu wollen, und schon 1889 kam das Invaliditäts—
und Altersversicherungsgesetz zustande, die dritte der
drei großen sozialpolitischen Einrichtungen. Sie gewährt die In-
validenrente nach fünfjähriger Beitragsleistung und die Altersrente
vom 70. Lebensjahre ab nach 30 jähriger Beitragsleistung. Die
Beiträge zahlen Arbeiter und Lohnherren zu gleichen Teilen, das
Reich gibt für jede Rente einen Zuschuß von 50 Mark jährlich. Die
soziale Gesetzgebung zwingt also die Arbeiter zum Sparen und da-
mit zur Selbsthilfe in den Zeiten der Not und schließt die Ver-
sicherten zu großen Genossenschaften zusammen. Im weitern Fort-
gange berief der Kaiser (1890) eine internationale Arbeiter-
konferenz, deren Ergebnisse die dabei beteiligten Staaten noch
heute beschäftigen, und 1891 entstanden das Gesetz über die Sonn-
tagsruhe und das Gesetz, das die Kinderarbeit in den
Fabriken verbietet. Trotz so großer Fürsorge für das Wohl der so-
genannten arbeitenden Klassen wuchs die Zahl der Sozialdemo-
kraten immer mehr an, zumal als das Sozialistengesetz (8 38, 4)
nach 1890 nicht mehr erneuert wurde. Es zeigte sich dies nament-
lich bei den Wahlen, durch die einmal schon 111 Sozialdemokraten
in den deutschen Reichstag berufen wurden, während allerdings in
das preußische Abgeordnetenhaus infolge des Dreiklassen-Wahl-
systems bisher nur wenige Mitglieder dieser Partei gelangten. Die
Sozialdemokratie nahm auch immer gefährlichere Formen an, und
der Drang, rasch zum Siege zu gelangen, trieb die Radikalsten
immer mehr in die Arme der Anarchisten, die sich durch Gewalt-
taten an gekrönten Häuptern (Kaiserin Elisabeth von Österreich und
König Humbert von Italien), Präsidenten der Republiken (Frank-
reich und Amerika) und hohen Polizeibeamten in erschreckender
Weise bemerkbar machten. So besteht denn fortgesetzt in dem An-
Jaenicke, Deutsche und brandenburg.-preuß. Geschichte. III. 11. Aufl. 7