Full text: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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feurigen Streifens ein; ruft man dabei Feuer, so fängt das Haus an 
zu brennen (Kö. 49*). Doch auch in Tiergestalt erscheint der Unhold, 
so als Hühnchen. Setzt man diesem Hirsebrei vor, so bringt es Geld, 
Unglück aber, wenn der Brei heiß ist, das Haus brennt ab (Mau.). 
Wird dem Tier ein Leid zugefügt, so trifft den Ubeltäter dasselbe 
Geschick (B.). 
„Was aber diesen Glauben hat wachsen und wuchern lassen, das 
ist der menschliche Egoismus, der Neid über den Mitmenschen, dem 
Arbeitsfreudigkeit und Wirtschaftlichkeit Wohlstand gebracht haben“ 
(Mo. , 305). 
Einen interessanten Beleg zum Drachenglauben vergangener Tage 
bildet ein Aktenstück: „Die bei hiesiger Stadt (Annaberg) vermuthete 
Hexerei und die darauf erfolgte Untersuchung betr., anno 1700.“ Darin 
gibt z. B. die Posamentierers-Ehefrau Hennig auf dem Rathause zu 
Protokoll: „Als sie verwichenen Montag Abend vor des Kartonmachers 
Wolfgang Haus gesessen, habe sie gesehen, wie der Drache mit einem 
großen feurigen Kopfe und einem langen schwarzbläulichen Schwanze 
gar sehr herumgedreht und endlich oben bei der Kirche in ein Haus 
eingefahren sei. In etwas anderer Gestalt ist der Drache dem ehrsamen 
H. erschienen, der aussagt: „Wie er vor 14 Tagen vom Tor hereinge- 
gangen, sei um ihn alles licht geworden und als er darüber erschrocken, 
habe er des Drachens gewahrt, der als ein großer feuriger Klumpen 
in die 5—6 Ellen lang und vorn mit einem großen Kopf, einem Ofen- 
topf gleich, mit einem langen Schwanz wie ein Wiesenbaum gestalt ge- 
wesen.“ In der Person „der alten Hauserin“ aber erstand der Stadt 
Annaberg ein weiblicher Nitter Georg, denn sie berühmt sich nämlich 
bei ihrer Vernehmung durch den Stadtrichter folgendermaßen: „Da sie 
den Drachen öfters ziehen gesehen, hätte sie sich vorgenommen, ihm, 
wenn er öfters käme, einen Schnabernack zu tun, daß er nicht fort- 
könnte. Das habe sie nun endlich getan und den Drachen in der 
Wolkensteiner Gasse aufgehalten, daß er nicht fortkommen können und 
Korn verzettelt habe und in die Gasse fallen lassen, worauf sie wieder 
davon gegangen sei.“ — Ebenso schrecklich als das Hausen des grimmigen 
Drachens auf offener Straße sind die Spuk= und Gespenstergeschichten, 
die sich inhalts der nämlichen Akten im Innern verschiedener Bürger- 
häuser zutrugen. Natürlich wurden auch diese Vorgänge von der Obrig- 
keit sehr ernst genommen und der peinlichsten Untersuchung unterzogen, 
wie z. B. aus einer Ratsregistratur vom 12. Februar anno 1700 her- 
vorgeht, welche lautet: „Heute ist denen anwesenden Viertelsmeistern 
und Ausschußpersonen nebst der in ziemlicher Anzahl erschienenen Bürger- 
schaft von demjenigen, was einige Tage hero wegen vermutender 
Hexerey in unterschiedlichen Häusern und sonderlich bei Joh. Chr. 
Schwarzbach, hiesigen Barbierern, neulichst mit ungewöhnlichem Tu- 
multuieren und vorgenommenen seltzamen Händeln sich begeben, um- 
ständlich Eröffnung gethan, ihnen die daraus besorgende Gefahr des 
Mehreren vorgestellt und darneben daß ein jeder dießfalls auf guter 
Hand stehen und, dafern einiger Verdacht vorhanden, solchen Verdacht
	        
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