Full text: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

Inhalt. 
Selte 
Einleitung. . 1 
§ 1. Das Recht zur ariebnrn ein Recht der 
Staaten . . . 3 
erster Teil. 
Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem 
Staatsrecht. 
I. Kapitel: Kriegserklärung nach deutschem Staatsrecht. 
8§ 2. 1. Das Reich hat das ausschließliche echt 
Krieg zu führen . 10 
8 3. 2. Der Kaiser ist das verfaffungsmäßige Ver- 
tretungsorgan des Reiches. Art. 11 Abs. 1 
d. RK. V. . 13 
8 4. 3. Rechtliche Bedeutung der Mitwirkung des 
Bundesrates bei den völkerrechtlichen Wil- 
lensakten im allgemeinen in den Fällen 
des Art. 11 Abs. 2 und 3 d. R. V. . 17 
§ 5. 4. Mitwirkung des Bundesrates speziel! bei 
der Kriegserklärung . 20 
J. In welchen Fällen hat der Bundesrat ein Mit- 
wirkungsrecht?. . . .24 
II. Rechtliche Bedeutung dieser Mitwirkung g 33 
II. Kapitel: 
§ 6. Friedensschluß nach deutschem Staatsrecht . .42 
I. Fallen die Friedensverträge unter die einschränkende 
Bestimmung des Abs. 3 in Art. 112 . . .43 
1. Beweis aus dem Wortlaut des Art. 11 4144 
2. Friedensverträge im Gegensatz zu den übrigen 
Staatsvertrügen . 45
	        
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