72 2. Tl. Kriegserklärung u. Friedensschluß n. deutsch. Völkerrecht.
durch diese der Kriegszustand ohne Zweifel begründet wird.
Es ist andererseits aber ebenso klar, daß der Kriegszustand
immer schon dann eintritt, wenn die Kriegserklärung abge-
geben ist, selbst in dem Fall, wo Kriegsakte ihr nicht folgen.
Wollte man der Kriegserklärung diese rechtliche Bedeutung nicht
beilegen, so wäre sie allerdings zweck= und wirkungslos. Die
Kriegserklärung bietet aber ferner in dem Fall, wo die diplo-
matischen Verhandlungen ins Stocken geraten oder abgebrochen
sind, einen bedeutenden Vortcil, sowohl für die Kriegführenden,
wie für die Neutralen, dadurch, daß sie aus dem unsicheren
Zweifeln und Hoffen auf den festen Boden des Kriegszustandes
versetzt werden.
J. Die Kriegserklärung sei endlich nicht nur unnütz und
unwirksam, sondern sogar eine Unklugheit. Den Feind benach-
richtigen hieße die Wirksamkeit des Angriffs und den Erfolg
des Krieges sehr in Frage stellen, da man einerseits jenem so die
Möglichkeit biete, ja ihn gleichsam auffordere, seine Vorberei-
tungen zum Kriege zu treffen und gerechte Ansprüche zurückzu-
weisen, während andererseits die eigene Schnelligheit der Mobi-
lisation um den teueren Preis beständiger Budgetlasten und
Geldopfer während des Friedenszustandes errungen sei. „Die
Erklärung ohne Frist sei unwirksam, mit einer Frist begründe
sie einen wahren Don QOuichotismus.“ 1) Dieser Einwand ist
nur insoweit berechtigt, als es sich um eine bedingte Kriegser-
klärung handelt. Denn nicht die Kriegserklärung als solche,
sondern die an diese gehnüpfte Frist gestattet es, Vorbereitungen
der Verteidigung oder des Angriffs zu treffen.
Ein praktisches Beispiel für die Unrichtigkeit der sogen, eng-
lischen Theorie und die Nützlichkeit einer Kriegserklärung bietet
der griechisch-türkische Krieg von 1897. Auf beiden Seiten Kkamen
Angriffe und Ueberfälle vor, ohne daß dadurch der Kriegszu-
stand begründet worden wäre.
Das zähe Festhalten der englischen Doktrin an dieser Theo-
rie führt C. Dupuis:) auf das Betragen Englands zurück.
Die Eröffnung der Feindseligkeiten ohne voraufgehende Be-
nachrichtigung biete ihm bei seiner maritimen Vorrangstellung
1) So Hall o. a. O.
2) In Revue geénérale de droft Int. publ. 1900 S. 725.