Full text: Sächsische Geschichte.

Die Ausbildung des Verfassungs- u. Industriestaats. 131 
Verfassung für Gesamtdeutschland zu entwerfen, und daher 
am 29. Juni den Erzherzog Johann von Osterreich als 
„Reichsverweser“ an die Spitze der provisorischen „Zentral— 
gewalt“ stellte, der Bundestag aber zu deren Gunsten zurück— 
trat, genehmigte der sächsische Landtag die Gesetze über 
Preß-, Vereins= und Versammlungsfreiheit, Schwurgerichte 
und allgemeine Wehrpflicht (ohne Stellvertretung) und ge- 
staltete das Wahlrecht so um, daß künftig beide Kammern 
aus direkten Wahlen hervorgehen sollten. 
Aber als der Landtag am 17. November geschlossen 
wurde, hatten in Osterreich und in Preußen schon die kon- 
servativ-monarchischen Elemente mit Hilfe des Heeres wieder 
das Übergewicht erlangt, und als das Frankfurter Parla- 
ment nach heißem Streite endlich am 28. März 1849, um 
die neue Reichsverfassung abzuschließen, König Friedrich 
Wilhelm IV. von Preußen zum „Kaiser der Deutschen“ 
wählte, da wies dieser die Krone als eine revolutionäre 
Schöpfung der Volkssouveränität am 3. April tatsächlich 
zurück und brachte dadurch die ganze nationale Bewegung 
zum Scheitern. Inzwischen war in Sachsen vor dem An- 
dringen der Demokratie auf dem neuen „Unverstandsland- 
tage“ (seit 17. Jannar) das „Märzministerium“ schon am 
24. Februar zurückgetreten, und das neue, konservative 
Ministerium Held (Beust, Nabenhorst) stieß heftig mit den 
Kammern zusammen, als diese die Anerkennung der sehr 
demokratischen Reichsverfassung forderten. Nach dem Vor- 
gange Preußens und seines militärischen Beistandes für den 
Notfall schon versichert, löste der König am 28. April den 
Landtag auf. Dies gab das Zeichen zu der längst geplanten 
republikanischen Erhebung in Dresden unter dem volkstüm- 
lichen Deckmantel der Reichsverfassung. Nur unter harten 
Kämpfen und nur mit preußischer Hilfe bewältigten die 
wenig zahlreichen Truppen diesen „Maiaufstand“ (3. bis 
9* 
1848 
Nov. 
17. 
März 
28. 
1849 
Febr. 
24. 
April 
Mai 
3.—9.
	        
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