Die Ausbildung des Verfassungs= u. Industriestaats. 133
Seitdem schloß sich Sachsen in den deutschen Angelegen-
heiten eng an Osterreich an, obwohl es durch den Zoll-
verein wirtschaftlich unauflöslich mit Preußen verbunden
blieb. Es beteiligte sich daher an der Wiedereröffnung des
Bundestages (2. September), war in dem Streite, der
zwischen diesem und Preußen über die Rechtsgültigkeit der
kurhessischen Verfassung ausbrach, bereit, Osterreich selbst mit
den Waffen zu unterstützen, vereinigte deshalb seine Truppen
bei Großenhain und beförderte, nachdem Preußen der
drohenden Haltung Osterreichs und Rußlands gegenüber
seine Union aufgelöst (15. November) und in Olmütz Kur-
hessen wie Schleswig-Holstein preisgegeben hatte (29. Novem-
ber), in den Dresdner Konferenzen (23. Dezember 1850
bis 15. Mai 1851) die einfache Wiederherstellung des un-
tauglichen Bundestags. Mit tiefem Groll mußten darauf
auch die deutschgesinnten Sachsen zusehen, wie unter dessen
Schutze und Zustimmung die kurhessische Verfassung aufge-
hoben, Schleswig-Holstein den Dänen ausgeliefert und durch
das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 das Erbrecht
der nur in Dänemark (nach Friedrich VII.) zur Nachfolge
berechtigten Glücksburger auch für die Herzogtümer aner-
kannt, endlich am 1. Dezember 1852 die Reichsflotte, die
populärste Schöpfung des Frankfurter Parlaments, meistbie-
tend versteigert wurde.
Dem König Friedrich August indessen trug man diese
schmerzlichen Enttäuschungen der nationalen Hoffnungen
persönlich nicht nach. Sein jäher Tod am 9. August 1854
durch einen Sturz aus dem Wagen beim Weiler Brenn-
büchel unweit Imst in Tirol erregte deshalb die aufrichtigste
Trauer. Von seinem Nachfolger König Johann (1854— 73)
durfte man bei seiner gereiften Erfahrung, seinem ernsten,
pflichttreuen Sinn und seiner umfassenden Bildung ein ebenso
wohlwollendes und einsichtiges wie festes Regiment erwarten.
1849
1850
bis
1851
Aug.
1854
1854
bis
1873