Full text: Sächsische Geschichte.

1855 
1856 
1865 
1858 
1861 
1864 
1863 
1858 
1865 
1860 
134. Der sächsische Verfassungsstaat. 
Obwohl manche „Errungenschaften" der Jahre 1848/49 
wieder beseitigt worden waren, so machte doch die monar- 
chisch-konstitutionelle Umgestaltung des Staatswesens und 
die Befreiung der Volkswirtschaft von alten Fesseln rüstige 
Fortschritte. 
Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 ersetzte 
vom 1. Oktober 1856 ab die Patrimonial- und Stadtgerichte 
durch 15 königliche Bezirksgerichte und 107 Gerichtsämter. In 
demselben Jahre 1856 trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, 
1865 ein neues bürgerliches Gesetzbuch. Das Heer wurde, unter 
Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht und mit Beibehaltung 
der langen (sechsjährigen) aktiven Dienstzeit, unter dem tüchtigen 
Kriegsminister Rabenhorst in seinem Bestande verdoppelt, neu 
organisiert (in 5 Infanteriebrigaden zu 4 Bataillonen, 4 Reiter- 
regimentern und 12 Batterien) und neu bewaffnet. Die Ab- 
lösung der gutsherrlichen Jagdrechte 1858, die Einführung der 
Gewerbefreiheit 1861, die Aufhebung der veralteten Wucher- 
gesetze 1864, die Beseitigung der Elbzölle 1863 bildete die 
moderne Verkehrsfreiheit weiter aus, die Einrichtung der 
Handels= und Gewerbekammern verbürgte diesen Zweigen sach- 
verständigen Beirat, während die Errichtung zahlreicher Spar- 
kassen und der Altersrentenbank 1858 auch kleinen Leuten die 
Sorge für die Zukunft erleichtern half. Die sächsische Landes- 
kirche erhielt eine volkstümliche Grundlage durch die Kirchen- 
und Synodalordnung von 1865. Die Universität Leipzig nahm 
unter der persönlichen Fürsorge des Königs durch den Kultus- 
minister P. v. Falkenstein einen neuen Auffchwung; die stark 
vermehrten Lehrerseminare, neben denen schon 1850 eine be- 
sondere Turnlehrerbildungsanstalt in Dresden entstanden war, 
erhielten 1858, die als städtische Anstalten sich rasch entwickelnden 
sechsklassigen Realschulen 1860 ein Regulativ, die Gymnasien 
#ingen größtenteils tatsächlich in die Verwaltung des Staates 
über 
Unter einer einsichtigen Gesetzgebung, begünstigt durch 
ein hochentwickeltes gewerbliches Unterrichtswesen, auf 
Grund alter Traditionen wurde Sachsen zum ersten 
Industrielande Deutschlands, vor allem in der Nähe der
	        
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