1855
1856
1865
1858
1861
1864
1863
1858
1865
1860
134. Der sächsische Verfassungsstaat.
Obwohl manche „Errungenschaften" der Jahre 1848/49
wieder beseitigt worden waren, so machte doch die monar-
chisch-konstitutionelle Umgestaltung des Staatswesens und
die Befreiung der Volkswirtschaft von alten Fesseln rüstige
Fortschritte.
Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 ersetzte
vom 1. Oktober 1856 ab die Patrimonial- und Stadtgerichte
durch 15 königliche Bezirksgerichte und 107 Gerichtsämter. In
demselben Jahre 1856 trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft,
1865 ein neues bürgerliches Gesetzbuch. Das Heer wurde, unter
Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht und mit Beibehaltung
der langen (sechsjährigen) aktiven Dienstzeit, unter dem tüchtigen
Kriegsminister Rabenhorst in seinem Bestande verdoppelt, neu
organisiert (in 5 Infanteriebrigaden zu 4 Bataillonen, 4 Reiter-
regimentern und 12 Batterien) und neu bewaffnet. Die Ab-
lösung der gutsherrlichen Jagdrechte 1858, die Einführung der
Gewerbefreiheit 1861, die Aufhebung der veralteten Wucher-
gesetze 1864, die Beseitigung der Elbzölle 1863 bildete die
moderne Verkehrsfreiheit weiter aus, die Einrichtung der
Handels= und Gewerbekammern verbürgte diesen Zweigen sach-
verständigen Beirat, während die Errichtung zahlreicher Spar-
kassen und der Altersrentenbank 1858 auch kleinen Leuten die
Sorge für die Zukunft erleichtern half. Die sächsische Landes-
kirche erhielt eine volkstümliche Grundlage durch die Kirchen-
und Synodalordnung von 1865. Die Universität Leipzig nahm
unter der persönlichen Fürsorge des Königs durch den Kultus-
minister P. v. Falkenstein einen neuen Auffchwung; die stark
vermehrten Lehrerseminare, neben denen schon 1850 eine be-
sondere Turnlehrerbildungsanstalt in Dresden entstanden war,
erhielten 1858, die als städtische Anstalten sich rasch entwickelnden
sechsklassigen Realschulen 1860 ein Regulativ, die Gymnasien
#ingen größtenteils tatsächlich in die Verwaltung des Staates
über
Unter einer einsichtigen Gesetzgebung, begünstigt durch
ein hochentwickeltes gewerbliches Unterrichtswesen, auf
Grund alter Traditionen wurde Sachsen zum ersten
Industrielande Deutschlands, vor allem in der Nähe der