Full text: Sächsische Geschichte.

136 Der sächsische Verfassungsstaat. 
land ohne Einheit der Vertretung nach außen und des Heer— 
wesens, ohne Kriegsflotte und ohne starke Zentralgewalt ließ, 
also die unentbehrlichsten Forderungen jedes großen Volkes 
nicht erfüllte. Der unversöhnliche Widerspruch zwischen 
dem Kulturzustande der Nation und ihrer unbrauchbaren 
Gesamtverfassung wurde allgemein und bitter empfunden, 
aber über die Art der Neugestaltung gingen die Anschauungen 
weit auseinander. Die führenden Minister der Mittelstaaten, 
Beust in Dresden, von der Pfordten in München, Dalwigk 
in Darmstadt, wollten die deutschen Mittel- und Kleinstaaten 
in eine in sich enger verbundene und nach außen möglichst 
selbständige Gruppe neben den beiden Großmächten zu— 
sammenfassen; doch bot dieser Gedanke, die „Triasidee“, 
wenig Aussicht, weil der notwendige Verzicht auf wichtige 
Hoheitsrechte den einzelnen Staaten zwar zugunsten einer 
mächtigen, wirklich Schutz gewährenden Gemeinschaft, aber 
nicht einer doch nur schwachen Verbindung zugemutet werden 
konnte. Preußen arbeitete, besonders seitdem sein Bundes— 
gesandter, Otto von Bismarck-Schönhausen (1851—59), 
immer stärkeren Einfluß gewann, zunächst auf Gleichberechti- 
gung mit Osterreich hin, weiter auf die Gründung des schon 
1849 geplanten Bundesstaats unter preußischer Führung, 
hatte deshalb alle die für sich, die sich für dieses Ideal be- 
geisterten. Nur Osterreich wirkte, da es an einem deutschen 
Bundesstaate nicht teilnehmen und seine führende Stellung 
nur in dem bisherigen lockern Staatenbunde behaupten 
konnte, für dessen Erhaltung, trat also den Lebensinteressen 
der Nation feindlich in den Weg, fand aber bei den Mittel- 
staaten insofern Unterstützung, als auch diese dem preußischen 
Bundesstaate widerstrebten. 
Die Notwendigkeit, den deutschen Gesamtorganismus 
leistungsfähiger zu machen, trat besonders deutlich hervor, 
als die Wiederherstellung des bonapartischen Kaisertums
	        
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