138 Der sächsische Verfassungsstaat.
1868 beider Großmächte, und als dann Kaiser Franz Joseph im
Aug. August 1863, unter dem mächtigen Eindrucke des dritten
deutschen Turnfestes in Leipzig, auf dem Frankfurter Fürsten-
tage die Bundesreform im österreichisch-mittelstaatlichen
Sinne in die Hand nahm, da genügte die Weigerung König
Wilhelms von Preußen (seit 1861), die er unter dem Ein-
flusse seines genialen Ministerpräsidenten von Bismarck
(seit 24. September 1862) auch gegenüber den persönlichen
Vorstellungen des Königs Johann, seines alten Freundes,
festhielt, das ganze Projekt zu vereiteln. Wenig später,
Cit. im Oktober 1863, brachte die großartige Feier der Leipziger
Völkerschlacht die Verdienste Preußens um Deutschland aufs
neue in Erinnerung.
Nach dem Scheitern der bisherigen Bundesreformpläne
von widerstrebenden Parteiungen zerrissen und in seiner
Mehrheit von um so stärkerer Abneigung gegen Preußen
erfüllt, als dort der „Konflikt“ über die Heeresorganisation
die Rechte der von den Liberalen beherrschten Volksver-
tretung zu bedrohen schien, sah sich das deutsche Volk un-
erwartet vor eine schwere auswärtige Verwicklung gestellt.
Gegenüber dem Bestreben der in Kopenhagen herrschenden
eiderdänischen Partei, Schleswig dem Königreich Dänemark
einzuverleiben und dadurch rechtswidrig von dem deutschen
Bundeslande Holstein zu trennen, beschloß der Bundestag
nach endlosen Verhandlungen, den König von Dänemark
als Herzog von Holstein mit der bewaffneten Exekution zu
bedrohen, um die verfassungs= und vertragsmäßige Zu-
* sammengehörigkeit der Herzogtümer zu schützen. Als nun
15. König Friedrich VII. unerwartet am 15. November 1863
starb und damit in Dänemark die nur nach dem Londoner
Protokoll auch in Schleswig-Holstein erbberechtigte Glücks-
burger Linie mit Christian IX. zur Regierung kam, so voll-
zog dieser die neue Verfassung vom 13. November, in den