1871
Mai
10.
Juni
16.
Tult
1873
Okt.
29.—
18
LT
1002
148 Der sächsische Verfassungsstaat.
zurück; neben ihm stand der Kriegsminister von Fabrice als
kaiserlicher Generalgouverneur des besetzten Gebiets. Nach
dem endgültigen Frieden von Frankfurt a. M. 10. Mai
1871 kehrten auch die Sachsen teilweise heim. Der Kron-
prinz nahm zunächst an dem glänzenden Triumpheinzuge
des siegreichen deutschen Hecres in der Reichshauptstadt
Berlin am 16. Juni teil, dann hielt er selbst am 11. Juli,
vom Kaiser mit dem Feldmarschallsstabe ausgezeichnet, an
der Spitze der 1. Division Nr. 23 des XII. Armeekorps
seinen Siegeseinzug im jubelnden Dresden.
So war unter hervorragender Teilnahme des Hauses
Wettin, das dem Reiche einen seiner ersten Feldherren
gestellt hatte, und des sächsischen Volkes in Waffen eine
Jahrhunderte lange Entwicklung ruhmvoll abgeschlossen und
dem deutschen Volke eine Gesamtverfassung errungen worden,
die ebensowohl seinen Gesamtinteressen eine kraftvolle Ver-
tretung wie den Einzelstaaten ihren gesicherten Bestand und
die ihrer historischen Eigenart entsprechende innere Selb-
ständigkeit verbürgte. Zum festesten Hort des neuen Reichs
aber wurde bald „Deutschlands einträchtiger Fürstenrat",
und in ihm nahm König Johann, mit dem Kaiser Wilhelm
durch alte Freundschaft verbunden, eine der hervorragendsten
Stellen ein. Um so fester schloß sich sein Volk um ihn
und sein Haus zusammen und betrauerte ihn tief, als er,
kaum ein Jahr nach der Feier seiner goldnen Hochzeit
(10. Dezember 1872), den Seinigen und dem Vaterlande
nach schwerem Leiden am 29. Oktober 1873 in Schloß
Pillnitz entrissen wurde. Noch umstrahlt von dem Glanze
einer großen Zeit bestieg König Albert in bester Mannes-
kraft (geb. 23. April 1828), erprobt in Rat und Tat
und mit allgemeiner Sympathie begrüßt, den Thron (1873
bis 1902).
Die neueste Periode in der Entwicklung Sachsens steht