Full text: Sächsische Geschichte.

Auflösung u. Wiederherstellung der Wettinischen Macht. 41 
der Grundherr, auf den bischöflich meißnischen Besitzungen 
das wendische Landgericht in Göda. 
Auflösung, Wiederherstellung und Abrundung 
der Wettinischen Macht 1288—1423. 
Mit der Wahl Rudolfs I. von Habsburg (1273—91) 
war das Deutsche Reich in eine neue Periode eingetreten. 
Das Wahlkönigtum, seiner alten Machtmittel meist beraubt, 
vermochte dem erblichen Reichsfürstentum gegenüber sich nur 
zu behaupten, wenn es eine feste territoriale Grundlage ge- 
wann. Da aber die Krone fortwährend von einem Ge- 
schlechte zum andern überging, so mußte jeder König damit 
von neuem beginnen. Dieses Bestreben wirkte auf die Wet- 
tinischen Lande um so mehr ein, je stärker dort nach dem 
Tode Heinrichs des Erlauchten die Zerrüttung wurde. 
Schon Rudolf I. nahm, nachdem er Osterreich und 
Steiermark für sein Haus erworben, 1290 das Pleißner= 
land an das Reich zurück, und verlieh nach dem Aussterben 
der Linie Brehna-Wettin mit Otto III. (1 1290) Brehna 
an den Herzog Albrecht II. von Sachsen-Wittenberg, nach- 
dem Wettin schon 1288 an das Erzstift Magdeburg ver- 
äußert worden war. Rudolfs Nachfolger Adolf von 
Nassau (1291 —98) zog auch Meißen und die Lausitz als 
erledigte Reichslehen ein. Darauf verkaufte ihm Albrecht 
der Entartete, mit seinen Söhnen Friedrich und Diezmann 
in ärgerlichem Zwist, 1293 auch Thüringen und seine An- 
sprüche auf Meißen, nachdem er schon 1291 die Markgraf- 
schaft Landsberg an Brandenburg veräußert hatte. Adolf 
besetzte 1294 Thüringen und Meißen mit Waffengewalt 
und nahm Freiberg nach tapferer Gegenwehr der Bürger- 
schaft. Friedrich ging landflüchtig zu den Verwandten seiner 
Gemahlin Agnes nach Kärnten, Diezmann aber verzichtete 
1273 
bis 
1291 
1290 
1288 
1291 
bis 
1298 
1293 
1291 
1294
	        
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