Auflösung u. Wiederherstellung der Wettinischen Macht. 41
der Grundherr, auf den bischöflich meißnischen Besitzungen
das wendische Landgericht in Göda.
Auflösung, Wiederherstellung und Abrundung
der Wettinischen Macht 1288—1423.
Mit der Wahl Rudolfs I. von Habsburg (1273—91)
war das Deutsche Reich in eine neue Periode eingetreten.
Das Wahlkönigtum, seiner alten Machtmittel meist beraubt,
vermochte dem erblichen Reichsfürstentum gegenüber sich nur
zu behaupten, wenn es eine feste territoriale Grundlage ge-
wann. Da aber die Krone fortwährend von einem Ge-
schlechte zum andern überging, so mußte jeder König damit
von neuem beginnen. Dieses Bestreben wirkte auf die Wet-
tinischen Lande um so mehr ein, je stärker dort nach dem
Tode Heinrichs des Erlauchten die Zerrüttung wurde.
Schon Rudolf I. nahm, nachdem er Osterreich und
Steiermark für sein Haus erworben, 1290 das Pleißner=
land an das Reich zurück, und verlieh nach dem Aussterben
der Linie Brehna-Wettin mit Otto III. (1 1290) Brehna
an den Herzog Albrecht II. von Sachsen-Wittenberg, nach-
dem Wettin schon 1288 an das Erzstift Magdeburg ver-
äußert worden war. Rudolfs Nachfolger Adolf von
Nassau (1291 —98) zog auch Meißen und die Lausitz als
erledigte Reichslehen ein. Darauf verkaufte ihm Albrecht
der Entartete, mit seinen Söhnen Friedrich und Diezmann
in ärgerlichem Zwist, 1293 auch Thüringen und seine An-
sprüche auf Meißen, nachdem er schon 1291 die Markgraf-
schaft Landsberg an Brandenburg veräußert hatte. Adolf
besetzte 1294 Thüringen und Meißen mit Waffengewalt
und nahm Freiberg nach tapferer Gegenwehr der Bürger-
schaft. Friedrich ging landflüchtig zu den Verwandten seiner
Gemahlin Agnes nach Kärnten, Diezmann aber verzichtete
1273
bis
1291
1290
1288
1291
bis
1298
1293
1291
1294