1349
bis
1381
1353
1368
1373
1374
1375
44 Die Bildung des meißnisch-sächsischen Staatswesens.
In diese Lage traten nach Friedrichs II. frühem Tode
1349 seine drei Söhne Friedrich III. der Strenge
(1349—81), Balthasar und Wilhelm I. gemeinsam ein. In
Verbindung mit Böhmen zwangen sie 1354 und 1357 die
Vögte des Hauses Reuß zur Abtretung von Vogtsberg,
Oelsnitz, Mühltroff und Adorf und zur Unterwerfung unter
meißnische Hoheit für andere Teile ihres Besitzes, während
Plauen, Treuen und Lobenstein unter Böhmen traten, und
verwandten die Entschädigungssumme für die Nieder-Lausitz,
die ihnen Ludwig von Brandenburg 1353 wiederkäuflich
überlassen hatte, Karl IV. aber wieder einlöste (1364), zum
Ankauf einiger thüringischer Gebiete (Elgersburg, Schleu-
singen, Wachsenburg, Liebenstein, Sangerhausen). Freilich
mußten sie auch 1368 zugeben, daß Colditz mit Gebiet
böhmisches Lehen wurde und gerieten mit Karl IV. wegen
der Erwerbung Brandenburgs (1370) in offenes Zerwürfnis
(1371/72). Doch verständigten sich die Parteien 1372
wieder, wobei Anna, Karls IV. Tochter, mit Friedrich IV.
(dem Streitbaren) verlobt wurde, schlossen 1373 mit des
Kaisers Erlaubnis die Erbverbrüderung mit Hessen, die
ihnen Aussicht auf die Erwerbung dieser Landgrafschaft er-
öffnete, erwarben 1374 Gotha und Hildburghausen als
Mitgift Margarethas, der Tochter des Burggrafen Albrecht
von Nürnberg bei ihrer Vermählung mit Balthasar, und
wurden von Karl 1375 in dem schweren Kampfe gegen die
Stadt Erfurt und die thüringischen Grafen unterstützt, die
sich mit Erfolg der Erhebung des Wettiners Ludwig zum
Erzbischof von Mainz, also zum Landesherrn von Erfurt
widersetzten.
Als mit dem Tode Karls IV. am 29. November 1378
und der Teilung seiner Länder der Druck der böhmischen
Machtbildung von Süden, Osten und Norden aufshörte,
teilten die Wettinischen Brüder in der „Oerterung“" vom