1455
1457
1428
1429
1443
1451
50 Die Bildung des meißnisch-sächsischen Staatswesens.
In unmittelbarer Beziehung zu dem Kriege und seinen
verwildernden Folgen stand der sogenannte Prinzenraub,
die Entführung der Söhne Friedrichs, Ernst und Albrecht,
vom Altenburger Schlosse in der Nacht des 7. Juli 1455
durch Kunz von Kauffungen, der sich für seine Kriegsdienste
vom Kurfürsten nicht genügend entschädigt glaubte und
von ihm ein hohes Lösegeld zu erzwingen hoffte, aber, bei
Elterlein gefangen genommen, für seinen dreisten Streich
schon am 15. Juli in Freiberg mit dem Leben büßte.
Den letzten Abschluß der Kämpfe bildete die Erbeinigung,
die am 29. April 1457 die Wettiner mit Hessen erneuerten
und auf Brandenburg ausdehnten.
Trotz aller Störungen arbeitete Friedrich doch an der
lehnsrechtlichen und territorialen Schließung seines Gebietes
rüstig weiter. Schon 1428 sicherte er sich nach dem Falle
des letzten reichsunmittelbaren Meißner Burggrafen aus
dem Hause Hartenstein, Heinrichs II. (bei Aussig 1420),
von dessen Besitzungen zunächst Lichtenwalde, Sayda und
Purschenstein, während Frauenstein und das burggräfliche
Amt selbst an Heinrich Reuß von Plauen kam, nahm aber
nach langer Belagerung auch das feste Schloß Frauenstein
1438/39, so daß dem Reußen nur noch der leere Titel
blieb; 1429 kaufte er auch die Burggrafschaft Altenburg;
1443 erwarb er von dem böhmischen Herrengeschlecht der
Berka von der Duba im Tausch gegen Mühlberg an der
Elbe Hohnstein, 1451 auch Wildenstein (Burg am Kuh-
stall). Dagegen führte der lange Streit mit Brandenburg
um die Nieder-Lausitz, die 1422 von König Sigismund
an die Herren von Polenz verpfändet, 1441 aber unter
kursächsischen Schutz getreten war, nicht zur Erwerbung des
ganzen Landes. Vielmehr erwarb Friedrich II. von Branden-
burg 1442 die Hoheit über Teupitz und Peitz, 1443 das
Erbrecht auf Beeskow und Storkow von den Biberstein,