Full text: Sächsische Geschichte.

1455 
1457 
1428 
1429 
1443 
1451 
50 Die Bildung des meißnisch-sächsischen Staatswesens. 
In unmittelbarer Beziehung zu dem Kriege und seinen 
verwildernden Folgen stand der sogenannte Prinzenraub, 
die Entführung der Söhne Friedrichs, Ernst und Albrecht, 
vom Altenburger Schlosse in der Nacht des 7. Juli 1455 
durch Kunz von Kauffungen, der sich für seine Kriegsdienste 
vom Kurfürsten nicht genügend entschädigt glaubte und 
von ihm ein hohes Lösegeld zu erzwingen hoffte, aber, bei 
Elterlein gefangen genommen, für seinen dreisten Streich 
schon am 15. Juli in Freiberg mit dem Leben büßte. 
Den letzten Abschluß der Kämpfe bildete die Erbeinigung, 
die am 29. April 1457 die Wettiner mit Hessen erneuerten 
und auf Brandenburg ausdehnten. 
Trotz aller Störungen arbeitete Friedrich doch an der 
lehnsrechtlichen und territorialen Schließung seines Gebietes 
rüstig weiter. Schon 1428 sicherte er sich nach dem Falle 
des letzten reichsunmittelbaren Meißner Burggrafen aus 
dem Hause Hartenstein, Heinrichs II. (bei Aussig 1420), 
von dessen Besitzungen zunächst Lichtenwalde, Sayda und 
Purschenstein, während Frauenstein und das burggräfliche 
Amt selbst an Heinrich Reuß von Plauen kam, nahm aber 
nach langer Belagerung auch das feste Schloß Frauenstein 
1438/39, so daß dem Reußen nur noch der leere Titel 
blieb; 1429 kaufte er auch die Burggrafschaft Altenburg; 
1443 erwarb er von dem böhmischen Herrengeschlecht der 
Berka von der Duba im Tausch gegen Mühlberg an der 
Elbe Hohnstein, 1451 auch Wildenstein (Burg am Kuh- 
stall). Dagegen führte der lange Streit mit Brandenburg 
um die Nieder-Lausitz, die 1422 von König Sigismund 
an die Herren von Polenz verpfändet, 1441 aber unter 
kursächsischen Schutz getreten war, nicht zur Erwerbung des 
ganzen Landes. Vielmehr erwarb Friedrich II. von Branden- 
burg 1442 die Hoheit über Teupitz und Peitz, 1443 das 
Erbrecht auf Beeskow und Storkow von den Biberstein,
	        
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