1485
1350
54 Die Bildung des meißnisch-sächsischen Staatswesens.
barkeit der Mark gegeben hatte, und trotz des Widerstrebens
der Stände zu der verhängnisvollen Teilung von Leipzig
am 26. August 1485.
Ernst erhielt zu Kursachsen den größten Teil Thüringens
mit einer Hälfte der Pfalz Sachsen, (das wettinische Franken
(Koburg), das Vogtland und einen Teil des Pleißner= und
Osterlahdes (mit Altenburg), sowie die Vogtei über das Bistum
Naumburg und die Hoheit über die Grafen von Gleichen,
Kirchberg und die Renben. Albrecht nahm Meißen, das übrige
Pleißen= und Ostérland mit Leipzig, das nördliche Thüringen,
die Hoheit über die meisten thüringischen Grafen und die
Vogtei über die Stifter Merseburg und Quedlinburg. Gemein-
sam blieben die Bergstädte, Sagan, die Bibersteinischen Herr-
schaften, die Vogtei über das Bistum Meißen sowie über die
Städte Mühlhausen, Nordhausen und Erfurt.
Absichtlich waren die Gebiete beider Linien unentwirr-
bar ineinandergeschlungen und vieles ganz gemeinsam ge-
lassen worden, um die Einheit des Landes auch jetzt noch
möglichst zu erhalten; tatsächlich aber legte gerade dies
den Grund zu fortgesetztem Zwist und endlich zu voll-
kommener Entzweiung, die die Wettinischen Lande für
immer zerriß und für ganz Deutschland verderblich wurde.
Gegenüber den fortgesetzten wechselnden Teilungen im
dynastischen Interesse vertraten seit dem 14. Jahrhundert
die Landstände die staatliche Einheit. An Stelle der
großen Landdinge, die mit dem Ende des 13. Jahr-
hunderts eingingen, versammelten sich anfangs seltener,
allmählich häufiger, je nach dem Bedürfnis, die Prälaten,
die großen Vasallen (Grafen und Herren), Ritter und
Städte, um außerordentliche Steuern auf Zeit zu bewilligen
und andere allgemeine Landesangelegenheiten zu beraten,
zuerst 1350 in Leipzig, 1376 und 1385 in Meißen,
1438 wieder in Leipzig (die Stände von Kursachsen,