Die ersten Wettinischen Kurfürsten. 61
Gegensatze zu den günstiger gestellten Erbzinsleuten nach rö—
mischem Rechte als bloße Nutznießer adligen Grundeigentums
behandelte, für das Rittergut einzuziehen („Bauernlegen“). Da
der Flurzwang, die Weiderechte und das Jagdrecht der Guts—
herren fortdauerten, so waren Fortschritte des Betriebes nicht
für den einzelnen Bauern, sondern höchstens für große Grund—
herrn möglich, z. B. die Einführung des Weinbaus um Meißen
durch Bischöfe des 14. Jahrhunderts.
Das älteste und einträglichste Gewerbe der wettinischen
Länder war der Silberbergbau um Freiberg, zu dem noch die
Gruben von Schneeberg 1471 (als Stadt gegründet 1477) und
von Annaberg (gegründet 1496) 1477 sowie die Zinnwerke von
Altenberg 1458 kamen. Der Betrieb lag anfangs in den Händen
freier Arbeitergenossenschaften (der Gewerke): als größere Ka-
pitalien erforderlich wurden, erwarben städtische Unternehmer
(z. B. M. Römer in Zwickau) die meisten Gewinnanteile (Kuxe) für
sich und drückten die Gewerkgenossen zu bloßen Lohnarbeitern
herab. Von den städtischen Gewerben war das wichtigste, auch
in den Lausitzen, die auf der ausgedehnten Schafzucht beruhende
Tuchweberei, die in jeder größeren Stadt ein Kauf= oder „Ge-
wandhaus“ für die Auslegung ihrer Waren besaß und sehr
stark auch für die Ausfuhr nach dem Osten (Polen, Ungarn,
Türkei) arbeitete. Die Leinweberei wurde erst 1472 zünftig
und fand ihren ersten großen städtischen Mittelpunkt in Chemnitz
durch dessen Bleichzwang. Doch überwog der Einfuhr= und
Durchgangshandel, gebunden an bestimmte privilegierte Straßen-
züge, Märkte und Stapelplätze (mit Vorkaufsrecht der Stadt-
bürger für durchgehende Waren), über die sowohl die Landes-
herren wegen ihrer Zölle und Geleitsgelder als die beteiligten
Städte eifersüchtig wachten. Beide Eigenschaften vereinigte
Leipzig, das eine Oster- und Michaelismesse schon zu Ende des
12. Jahrhunderts besaß, 1468 dazu die Neujahrsmesse erhielt,
endlich sich 1497 von Kaiser Maximilian I. alle drei Messen
bestätigen ließ und 1507 von ihm das Recht empfing, daß
künftig im Umkreise von 15 Meilen um die Stadt kein
Jahrmarkt, kein Stapel und keine Niederlage errichtet werden
dürfe. Eine Stapelrecht für alle vom Norden nach Böhmen
gehenden Waren erhielt Großenhain schon sehr früh, für
Waid, die damals unentbehrliche, besonders um Erfurt an-
gebaute Färbepflanze des Tuchs (statt des Indigo), Görlitz
noch vor 1339.
1497