Full text: Sächsische Geschichte.

Die ersten Wettinischen Kurfürsten. 61 
Gegensatze zu den günstiger gestellten Erbzinsleuten nach rö— 
mischem Rechte als bloße Nutznießer adligen Grundeigentums 
behandelte, für das Rittergut einzuziehen („Bauernlegen“). Da 
der Flurzwang, die Weiderechte und das Jagdrecht der Guts— 
herren fortdauerten, so waren Fortschritte des Betriebes nicht 
für den einzelnen Bauern, sondern höchstens für große Grund— 
herrn möglich, z. B. die Einführung des Weinbaus um Meißen 
durch Bischöfe des 14. Jahrhunderts. 
Das älteste und einträglichste Gewerbe der wettinischen 
Länder war der Silberbergbau um Freiberg, zu dem noch die 
Gruben von Schneeberg 1471 (als Stadt gegründet 1477) und 
von Annaberg (gegründet 1496) 1477 sowie die Zinnwerke von 
Altenberg 1458 kamen. Der Betrieb lag anfangs in den Händen 
freier Arbeitergenossenschaften (der Gewerke): als größere Ka- 
pitalien erforderlich wurden, erwarben städtische Unternehmer 
(z. B. M. Römer in Zwickau) die meisten Gewinnanteile (Kuxe) für 
sich und drückten die Gewerkgenossen zu bloßen Lohnarbeitern 
herab. Von den städtischen Gewerben war das wichtigste, auch 
in den Lausitzen, die auf der ausgedehnten Schafzucht beruhende 
Tuchweberei, die in jeder größeren Stadt ein Kauf= oder „Ge- 
wandhaus“ für die Auslegung ihrer Waren besaß und sehr 
stark auch für die Ausfuhr nach dem Osten (Polen, Ungarn, 
Türkei) arbeitete. Die Leinweberei wurde erst 1472 zünftig 
und fand ihren ersten großen städtischen Mittelpunkt in Chemnitz 
durch dessen Bleichzwang. Doch überwog der Einfuhr= und 
Durchgangshandel, gebunden an bestimmte privilegierte Straßen- 
züge, Märkte und Stapelplätze (mit Vorkaufsrecht der Stadt- 
bürger für durchgehende Waren), über die sowohl die Landes- 
herren wegen ihrer Zölle und Geleitsgelder als die beteiligten 
Städte eifersüchtig wachten. Beide Eigenschaften vereinigte 
Leipzig, das eine Oster- und Michaelismesse schon zu Ende des 
12. Jahrhunderts besaß, 1468 dazu die Neujahrsmesse erhielt, 
endlich sich 1497 von Kaiser Maximilian I. alle drei Messen 
bestätigen ließ und 1507 von ihm das Recht empfing, daß 
künftig im Umkreise von 15 Meilen um die Stadt kein 
Jahrmarkt, kein Stapel und keine Niederlage errichtet werden 
dürfe. Eine Stapelrecht für alle vom Norden nach Böhmen 
gehenden Waren erhielt Großenhain schon sehr früh, für 
Waid, die damals unentbehrliche, besonders um Erfurt an- 
gebaute Färbepflanze des Tuchs (statt des Indigo), Görlitz 
noch vor 1339. 
1497
	        
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