Full text: Sächsische Geschichte.

Die Gründung der sächsischen Landeskirche. 69 
hoheit (jus reformandi, jus in sacra) den einzelnen Reichs— 
ständen einräumte. Kraft dieser Vollmacht ordnete er als 
„Notbischof“ auf Grund der Kirchenvisitationen Luthers 
(seit 1528) die kirchlichen Verhältnisse im Sinne einer ge— 
schlossenen monarchischen Landeskirche mit Superintendenten 
als kirchlichen Beamten des fürstlichen Landesbischofs, zog all— 
mählich die Kirchengüter ein und sorgte für die humanistische 
Umgestaltung der gelehrten Schulen nach Melanchthons 
Schulordnung von 1527. So übernahmen die Reichs- 
fürsten selbständig die wichtigste nationale Aufgabe der Zeit, 
der sich das Kaisertum und die Hierarchie versagten, und 
Kursachsen trat vorbildlich und leitend an die Spitze dieser 
Bewegung. Das kleine Wittenberg aber wurde durch Luther 
und Melanchthon der geistige Mittelpunkt der protestan— 
tischen Welt. 
Die gewaltige Machterweiterung des Hauses Habsburg 
durch die Erwerbung Böhmens (1527) und Ungarns (1528) 
sowie durch die glückliche Beendigung der ersten beiden 
italienischen Kriege (1521—29) brachte die evangelischen 
Reichsstände in die dringendste Gefahr, denn der zweite 
Reichstag von Speier gebot trotz ihrer „Protestation“ (April 
1529) die Einstellung der Neuerungen, und der Reichstag 
von Augsburg unter Karls V. Vorsitz, dem die Protestanten, 
an ihrer Spitze Kurfürst Johann, am 25. Juni 1530 die 
„Konfession“ überreichten, setzte ihnen für die Abstellung 
eine kurze Frist, indem er die Widerspenstigen mit Kammer- 
gerichtsprozessen und Exekution bedrohte. Zur Abwehr dieser 
Gefahren schlossen Kursachsen, Hessen u. a. m. 1530/31 den 
Schmalkaldischen Bund, und da 1532 die Türken aufs neue 
Deutschland bedrohten, so bewilligte der Reichstag von 
Nürnberg im Juli 1532 einen Religionsfrieden, der den 
evangelischen Ständen den Bestand ihrer Neuerungen bis 
zu einem allgemeinen Konzil sicherte. Kurz darauf, am 
1528 
1529 
1530 
1531 
1532
	        
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