Full text: Sächsische Geschichte.

1549 
1547 
1547 
76 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates. 
mußte auf die Hälfte der Herrschaft Schwarzenberg (Platten 
und Gottesgab) zugunsten Böhmens, auf das kursächsische 
Vogtland zugunsten des Titularburggrafen von Meißen 
Heinrich Reuß von Plauen verzichten und 1549 auch noch 
Sagan mit Priebus an Böhmen zurückgeben, wofür er sich 
wenigstens der lästigen böhmischen Oberhoheit über Eilen- 
burg, Leisnig und Colditz entledigte. Dazu behaupteten die 
ihm tief verfeindeten Ernestiner den größten Teil ihrer 
thüringischen Lande. Moritzens Verstimmung über die Un- 
vollständigkeit seiner Erfolge steigerte sich noch, als der 
Kaiser sein Vertrauen benützte, um den Landgrafen Philipp, 
das zweite Haupt des Schmalkaldischen Bundes, am 19. Juni 
1547 zu Halle in seine Gewalt zu bringen. 
In den Zusammenbruch der ernestinischen Macht 
wurden nicht nur die böhmischen Stände, sondern auch die 
oberlausitzischen Sechsstädte verflochten. Da sie ihr Kon- 
tingent zum böhmischen Heere wohl gestellt, aber nach Ab- 
lauf ihrer Dienstzeit noch vor der Entscheidung wieder 
entlassen hatten, so beschuldigte sie der ihnen längst feind- 
liche Adel beim König Ferdinand des Ungehorsams und 
veranlaßte den sog. Pönfall (September 1547 in Prag)j. 
Die Städte mußten große Entschädigungssummen für die 
eingezogenen Kirchengüter zahlen, ihr Geschütz und ihre 
Landgüter ausliefern, auf ihre freie Ratskür, ihre Ober- 
gerichte un ihre ganze Gerichtsbarkeit über das Weichbild 
sowie auf ihr Meilenrecht verzichten. Über den Adel richteten 
seitdem die beiden Hauptleute von Bautzen und Görlitz, 
über Streitigkeiten zwischen Edelleuten und Städten das 
Gericht „von Land und Städten“ in Bautzen; die fiskalischen 
Rechte der Regierung übernahm der Landeshauptmann. 
Doch gelang es den größeren Sechsstädten binnen wenigen 
Jahren, zunächst die meisten Stadtgüter zurückzukaufen, dann 
1559 die freie Ratskür und endlich 1562 auch die volle
	        
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