Full text: Sächsische Geschichte.

Die Gründung der sächsischen Landeskirche. 77 
Gerichtsbarkeit über Stadt, Stadtflur und Stadtgüter wieder— 
zuerlangen, also ihre alte Stellung im ganzen wieder zu 
gewinnen. Gleichzeitig (1561) wurde die alte Landesver- 
fassung bestätigt. 
Die Ubermacht, die Karl V. nach dem Schmalkaldischen 
Kriege im größten Teil des Reichs ausübte, war in den 
Augen der Deutschen beider Konfessionen nicht die Wieder- 
herstellung der kaiserlichen Autorität, sondern eine spanische 
Fremdherrschaft, für die Protestanten obendrein eine Ge- 
wissensknechtung. Daher scheiterten auf dem „Lgeharnischten 
Reichstage“ von 1548 in Augsburg seine wohlerwogenen 
Reichsreformpläne, und selbst das Interim, das die Reichs- 
stände 15. Mai annahmen, weil sich das Konzil von Trient 
inzwischen aufgelöst hatte, konnte nur da, wo des Kaisers 
Truppen standen, und auch da nur mit Gewalt durchgeführt 
werden. Auch Moritz setzte angesichts der schwierigen Stim- 
mung in seinem Lande eine besondere kursächsische Kirchen- 
ordnung, das sog. Leipziger Interim vom Dezember 1548 
an seine Stelle. Dessenungcachtet übernahm er die Voll- 
streckung der Reichsacht gegen Magdeburg, um die wichtige 
Stadt nicht in fremde Hände fallen zu lassen, und schloß 
sie im November 1550 ein. Zugleich aber bereitete er vor- 
sichtig eine Erhebung gegen den Kaiser vor. Er trat des- 
halb mit einigen meist norddeutschen Fürsten (den Söhnen 
Philipps von Hessen, Hans von Brandenburg-Küstrin, Jo- 
hann Albrecht von Mecklenburg u. a.) in geheime Verbindung 
und gewann, kurz bevor er Magdeburg im November 1551 
zur Ubergabe gebracht hatte, die Gunst der europäischen 
Lage umsichtig und unbedenklich benützend, im Vertrage von 
Lochau (Oktober 1551) auch die Hilfe König Heinrichs II. 
von Frankreich gegen Einräumung des Reichsvikariats über 
Metz, Toul, Verdun und Cambrai zur Erhaltung des Pro- 
testantismus und der reichsfürstlichen Libertät. Den Kaiser 
1548 
1550 
1551
	        
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