Full text: Sächsische Geschichte.

1666 
1567 
86 Diie Ausbildung des ständisch-territorialen Staates. 
Mit den Ernestinern brachte der Vertrag von Naum- 
burg 1554 dadurch eine halbe Versöhnung, daß er ihnen 
die Amter Altenburg, Arnshaugk, Weida, Ziegenrück und 
Sachsenburg abtrat. Aber der hartnäckige Lehrstreit zwischen 
dem streng lutherischen Jena und Wittenberg, wo durch 
Philipp Melanchthon (7 1560) in der Rechtfertigungs= und 
Abendmahlslehre eine vermittelnde, sich den Anschauungen 
des französisch-schweizerischen Calvinismus nähernde Auf- 
fassung (Philippismus, Kryptocalvinismus) zur Geltung 
gelangte, verschärfte den dynastischen Gegensatz. Endlich 
ließ sich Johann Friedrich der Mittlere von Gotha, des 
1554 verstorbenen Kurfürsten ältester Sohn, von dem 
fränkischen Reichsritter Wilhelm von Grumbach, einem 
früheren Spießgesellen des Markgrafen Albrecht, durch die 
Vorstellung betören, daß eine allgemeine Erhebung des 
Adels gegen die Fürsten den Ernestinern ihre alte Macht 
wieder verschaffen könne, und gewährte ihm deshalb in 
seiner Fehde mit dem Bistum Würzburg einen gewissen 
Beistand. Dadurch verfiel er 1566 schließlich selbst der 
Reichsacht. Die Beziehungen der beiden Fürstenhäuser zu 
den damals um die Ostseeherrschaft ringenden nordischen 
Mächten, der Ernestiner zu Erich XIV. von Schweden, Kur- 
fürst Augusts zu Dänemark, und der gleichzeitige Angriff 
der Türken auf das habsburgische Ungarn bedrohten das 
Reich mit den schwersten Verwicklungen und forderten schnelles, 
energisches Eingreifen. Daher schloß August, als ständiger 
Hauptmann des obersächsischen Kreises (seit 1555) mit der 
Vollstreckung der Acht beauftragt, im Dezember 1566 Gotha 
ein und zwang es im April 1567 zur Übergabe. Grum- 
bach und der Kanzler Brück wurden hingerichtet, Johann 
Friedrich bis an sein Ende (1595) in Wiener Neustadt ge- 
fangen gehalten. Als Entschädigung für die schweren Kriegs- 
kosten mußten die Ernestiner die ihnen 1554 zurückge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.