1666
1567
86 Diie Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
Mit den Ernestinern brachte der Vertrag von Naum-
burg 1554 dadurch eine halbe Versöhnung, daß er ihnen
die Amter Altenburg, Arnshaugk, Weida, Ziegenrück und
Sachsenburg abtrat. Aber der hartnäckige Lehrstreit zwischen
dem streng lutherischen Jena und Wittenberg, wo durch
Philipp Melanchthon (7 1560) in der Rechtfertigungs= und
Abendmahlslehre eine vermittelnde, sich den Anschauungen
des französisch-schweizerischen Calvinismus nähernde Auf-
fassung (Philippismus, Kryptocalvinismus) zur Geltung
gelangte, verschärfte den dynastischen Gegensatz. Endlich
ließ sich Johann Friedrich der Mittlere von Gotha, des
1554 verstorbenen Kurfürsten ältester Sohn, von dem
fränkischen Reichsritter Wilhelm von Grumbach, einem
früheren Spießgesellen des Markgrafen Albrecht, durch die
Vorstellung betören, daß eine allgemeine Erhebung des
Adels gegen die Fürsten den Ernestinern ihre alte Macht
wieder verschaffen könne, und gewährte ihm deshalb in
seiner Fehde mit dem Bistum Würzburg einen gewissen
Beistand. Dadurch verfiel er 1566 schließlich selbst der
Reichsacht. Die Beziehungen der beiden Fürstenhäuser zu
den damals um die Ostseeherrschaft ringenden nordischen
Mächten, der Ernestiner zu Erich XIV. von Schweden, Kur-
fürst Augusts zu Dänemark, und der gleichzeitige Angriff
der Türken auf das habsburgische Ungarn bedrohten das
Reich mit den schwersten Verwicklungen und forderten schnelles,
energisches Eingreifen. Daher schloß August, als ständiger
Hauptmann des obersächsischen Kreises (seit 1555) mit der
Vollstreckung der Acht beauftragt, im Dezember 1566 Gotha
ein und zwang es im April 1567 zur Übergabe. Grum-
bach und der Kanzler Brück wurden hingerichtet, Johann
Friedrich bis an sein Ende (1595) in Wiener Neustadt ge-
fangen gehalten. Als Entschädigung für die schweren Kriegs-
kosten mußten die Ernestiner die ihnen 1554 zurückge-