Full text: Sächsische Geschichte.

Kursachsens Machthöhe und Kulturblüte. 87 
gebenen Ämter (mit Ausnahme von Altenburg) an Kursachsen 
verpfänden. 
Außer diesem (erst 1660 ganz abgetretenen) Gebiet er— 
warb August 1556—69 von dem verschuldeten Burggrafen 
Heinrich VII. Reuß mit dem inhaltsleer gewordenen Burg- 
grafenamte das 1547 verlorene Vogtland, aus dem er 1577 
den neuen vogtländischen Kreis bildete. Dann nahm er 
1570 den Besitz der verschuldeten „vorderortischen“ Linie 
der Grafen von Mansfeld unter seine Verwaltung, zuerst 
in Gemeinschaft mit den beiden andern Lehnsherrschaften, 
den Stiftern Magdeburg und Halberstadt, dann durch Aus- 
tausch mit Halberstadt (1573) und Verzicht auf seine Burg- 
grafenrechte in Magdeburg (außer den vier Amtern Gommern, 
Nanis, Elbenau und Plötzkau) 1579 allein. Endlich erwarb 
er gemeinsam mit den Ernestinern gemäß der Erbverbrü- 
derung von 1554 das schöne Erbe des Grafen von Henne- 
berg nach dem Tode des letzten Grafen Georg Ernst 1583 
(Schleusingen, Suhl, einem Teil des heutigen Sachsen- 
Meiningen). Auch die Territorien der drei sächsischen Bis- 
tümer fielen tatsächlich an Kursachsen, da Merseburg seit 
1561, Naumburg seit 1562, Meißen seit 1581 nur sächsische 
Prinzen als Administratoren „postulierte". 
Augusts Reichspolitik nahm die entscheidende Wendung, 
als die an seinem Hofe bisher herrschenden Philippisten 
(Geheimrat Dr. Cracow, der Hofprediger Sagittarius und 
der Leibarzt Dr. Peucer) 1574 ihre Stellung plötzlich ver- 
loren und damit das ausschließliche Luthertum, dem die 
Calvinisten gar nicht als Glaubensgenossen, sondern als 
„Sakermenter“ (Sakramentsschänder) galten, auch in Kur- 
sachsen zum Siege gelangte. Die 1577 im Kloster Bergen 
bei Magdeburg festgestellte, 1580 als unbedingt bindende 
Kirchenordnung verkündete Konkordienformel wurde zwar 
von 86 lutherischen Reichsständen angenommen, aber sie 
1556 
bis 
1569 
1570 
1688 
1677
	        
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