Metadata : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 29-39 (3)

Nummer  M

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rbeiferfrage

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IIILLIIITI
IIIIIIT

Mitwirkung  der  Holzbeschaffungsstelle

  West  bel  Bearbeitung  von

Entlaslsungs-  und  Zurückfstellungsanträgen.


Das  Generaltommando  VII.  A.  AN.  beolent  sich  bei  der
Prüfung  und  Baurbeitung  der  Eutlaffunge=  und
millrückstellungsauträge  der  Grubenholz--umen
  der  Mitwirkung  der  Holzbeschalfungsstelle
Aost  in  Essen  a.  d.  Ruhr.  Die  Anträge  merden  bei  letzterer
oinnereicht,  sie  prüft  sie,  bezw.  veranlaßt  ihre  Prüfung  durch
hie  Urllich  zusllinbigen  (demeindebehörden  und  Forstbeamten.
i  Holzhoschuffungenelte  West  handelt  mithin  in  amlichem
Ruftrage,  und  es  hürd  erfucht,  dieser  ihrer  Stellung  Rechunng
  zu  tragen  und  ihren  Anträgen  und  Ersuchen  nach
Möglichfoit  und  mil  lunlicher  Boschlemmigung  stailzugeben.

Zurüchstellung  Wehrpflichtiger
für  die  Elektrizitätswerke,  für  die
Straßenbahnen  und  nebenbahn.
ähnlichen  Mieinbahnen.

Krlegsminllkerlum,  Kriegsamt.
Nr.  334/lo.  I7.  R.  Z.S.  13.  vom  26.  10.  1917.

Auf  (GBrund  der  Ziffer  2  des  Erlasses  vom  15.  2.  17.
Nr.  937/2.  17.  CI  wird  ergänzend  bestimmt,  daß  die  in
Ziffer  5  des  Erlasseh  vom  2.  2.  17.  Nr.  2207/1.  17.  Gih  gegebene
  Voraussetzung  bis  auf  weiteres  bei  sämtlichen  MWehrpflichtinen
  zutrifft,  die

1.  für  Elektrizitätswerke  irgendwelcher  Art,  seien  es
private,  kommunnle  oder  staatliche  Betriebe,  seien  sie
horeite  in  Betrier  oder  erst  in  Bau  bearisfen,

und  nebenbahnühnliche  Alein-2.

  für  Straßenbahnen
bahnen  zursickhgestellt  sind.

Erwerb  von  Kesselanzügen  durch
Altbekleidungsftellen.

Die  Reichsbetleidungsstelle  gibt  belannt:  In  stillgelegten
  Betrieben  aller  Art  lagern  zur  Zeit,  ohne  verwendet  zu
werden,  große  Mengen  von  Kiesselanzlgen  und  dergl.  Es
handelt  sich  dabei  nicht  nur  um  getragene  Stücke,  sondern
auch  um  noch  völlig  unbenutzte  Reservebestände.  Diese  können
  alt  Arbeitskleidung  in  der  Kriegswirtschaft  wichtige
Dienste  leisten.  Die  Kommunalverbände  werden  deshalb
ersucht,  die  nötigen  Schritte  zu  ergreifen,  um  alle  diese,  ber
den  Betrieben  lagernden  Bestände  —  sowohl  die  an  getragenen
  als  insbesondere  auch  die  noch  gar  nicht  benutten

Nrlegsaomf.  RMmiliche  Miuistttellungen

und  Nachrichten  7

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Sland  dom  Aprit  17,  sufo  gu  belichugen:

———

Kesselanzüge  und  dergl.  —  anzukaufen  und  durch  ihre  Altbekleidungsftellen
  den  Bedarkaftellen  in  der  Kriegswirtschaft
wieder  zuguführen.

*  Kurfus  für  Wohnungspflegerinnen.

Kriegsminssterlum,  Krilegsamt.
Krlegs-Erfatz-  und  RHrbelts-Departement
Nr.  8415  10.  17.  HZSc,  III  vom  JI.  10.  1#0r.
Huszug.

fus  Veranlassuun  ders  Krioego-=  Arbeiteo-Amtes  poeranstaltet
  die  Kriogamtstelle  in  den  Marken  einen  Einsulmungs--Hkursus

  für  Wohnungopflegqerinnen.  Der  Beginn  im  auf  den

20##  Noneilber  1917  fostgesoht  morden.  Die  Priensamtstollen
sind  um  Mitteilung  ersucht  wmorden,  ob  innerhalb  ihrer  Voreiches
  vorautsichtlich  in  don  nächsten  Monaten  oarf  an
Mohnungapflegerinnen  vorhanden  sein  mird.

FKriegsamtstellen

*  Die  Wandkarten  der  Kriegsamtstellen
  und  der  Kriegswirtschaftsämter
  des  Deutschen  KReiches,

#  M##
westlich  Diedenhosent  am  Kartenrande:  „Tie  Werte  der
Sehußtverwallung  Hayingen  gehören  zur  ##iegsanilstelle
Meth“  sind  zu  strrichen,  nachdem  om  26.  Oktober  diese  Werte
der  KRriegsaminebenstelle  Diedenbosen  unterstellt  m#uiren.

(Giolio  auch  „Uregeufut“  Nr.  21,  l  n  27.)

KRekerat  für  Sammel-  und  Helferdienst
  bei  der  Kriegsamtftelle  in
den  Mlarken.

mei  der  Nries#amtftelle  in  den  Marken  ist  das  Meferat
für  Sammel-  und  Helferdienst  Etef.  1  )  gebildet  worden.
Seine  Aufgabe  ist,  im  Bezirk  des  Obertommandos  in  den
Marten  die  Sammlung  von  Abfallstoffen  und.  Wildfruchten
(nach  den  vom  Kriegsausschuß  für  Sammel-  und  Helferdienst

  aufgestellten  Gesichtsbunften!  in  organisieren,  zie
leiten  und  zu  überwacken.

JIm  einzelnen  liegt  ihm  ob.

1.  Zusannuensassung  der  Sammeitätigteit  bereits  bestehender
  nebeneinander  arbeitenden  Steklen,  Schulen,
Verbände  und  einzelnen  Personen  unter  möglichster
Wahrung  ihrer  Selbständigkeit.

2.  Ausftillung  der  Lücken  durch  Errichtung  neuer  Sammolbezirke
  und  Sammelstellen.

3.  Anstausch  der  Erfahrungen  in  der  Sammeltechnik,  Anweisung
  über  Annahmestellen,  Preisbemessung  und
Behandlung  der  Sammelitoffe,  Zmwoisung  von  MWerbeschriften
  usw.  .  s

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