Nummer M
EEBBEBELEAXMIEEIIEIEEEIIIIIIIIIDIIMIIIIIIIIIIIIII
rbeiferfrage
EEEEEEIIIIL.EILENIIILEIIEIEIIEIIIIIItIIDIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIILLIIITI
IIIIIIT
Mitwirkung der Holzbeschaffungsstelle
West bel Bearbeitung von
Entlaslsungs- und Zurückfstellungsanträgen.
Das Generaltommando VII. A. AN. beolent sich bei der
Prüfung und Baurbeitung der Eutlaffunge= und
millrückstellungsauträge der Grubenholz--umen
der Mitwirkung der Holzbeschalfungsstelle
Aost in Essen a. d. Ruhr. Die Anträge merden bei letzterer
oinnereicht, sie prüft sie, bezw. veranlaßt ihre Prüfung durch
hie Urllich zusllinbigen (demeindebehörden und Forstbeamten.
i Holzhoschuffungenelte West handelt mithin in amlichem
Ruftrage, und es hürd erfucht, dieser ihrer Stellung Rechunng
zu tragen und ihren Anträgen und Ersuchen nach
Möglichfoit und mil lunlicher Boschlemmigung stailzugeben.
Zurüchstellung Wehrpflichtiger
für die Elektrizitätswerke, für die
Straßenbahnen und nebenbahn.
ähnlichen Mieinbahnen.
Krlegsminllkerlum, Kriegsamt.
Nr. 334/lo. I7. R. Z.S. 13. vom 26. 10. 1917.
Auf (GBrund der Ziffer 2 des Erlasses vom 15. 2. 17.
Nr. 937/2. 17. CI wird ergänzend bestimmt, daß die in
Ziffer 5 des Erlasseh vom 2. 2. 17. Nr. 2207/1. 17. Gih gegebene
Voraussetzung bis auf weiteres bei sämtlichen MWehrpflichtinen
zutrifft, die
1. für Elektrizitätswerke irgendwelcher Art, seien es
private, kommunnle oder staatliche Betriebe, seien sie
horeite in Betrier oder erst in Bau bearisfen,
und nebenbahnühnliche Alein-2.
für Straßenbahnen
bahnen zursickhgestellt sind.
Erwerb von Kesselanzügen durch
Altbekleidungsftellen.
Die Reichsbetleidungsstelle gibt belannt: In stillgelegten
Betrieben aller Art lagern zur Zeit, ohne verwendet zu
werden, große Mengen von Kiesselanzlgen und dergl. Es
handelt sich dabei nicht nur um getragene Stücke, sondern
auch um noch völlig unbenutzte Reservebestände. Diese können
alt Arbeitskleidung in der Kriegswirtschaft wichtige
Dienste leisten. Die Kommunalverbände werden deshalb
ersucht, die nötigen Schritte zu ergreifen, um alle diese, ber
den Betrieben lagernden Bestände — sowohl die an getragenen
als insbesondere auch die noch gar nicht benutten
Nrlegsaomf. RMmiliche Miuistttellungen
und Nachrichten 7
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Sland dom Aprit 17, sufo gu belichugen:
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Kesselanzüge und dergl. — anzukaufen und durch ihre Altbekleidungsftellen
den Bedarkaftellen in der Kriegswirtschaft
wieder zuguführen.
* Kurfus für Wohnungspflegerinnen.
Kriegsminssterlum, Krilegsamt.
Krlegs-Erfatz- und RHrbelts-Departement
Nr. 8415 10. 17. HZSc, III vom JI. 10. 1#0r.
Huszug.
fus Veranlassuun ders Krioego-= Arbeiteo-Amtes poeranstaltet
die Kriogamtstelle in den Marken einen Einsulmungs--Hkursus
für Wohnungopflegqerinnen. Der Beginn im auf den
20## Noneilber 1917 fostgesoht morden. Die Priensamtstollen
sind um Mitteilung ersucht wmorden, ob innerhalb ihrer Voreiches
vorautsichtlich in don nächsten Monaten oarf an
Mohnungapflegerinnen vorhanden sein mird.
FKriegsamtstellen
* Die Wandkarten der Kriegsamtstellen
und der Kriegswirtschaftsämter
des Deutschen KReiches,
# M##
westlich Diedenhosent am Kartenrande: „Tie Werte der
Sehußtverwallung Hayingen gehören zur ##iegsanilstelle
Meth“ sind zu strrichen, nachdem om 26. Oktober diese Werte
der KRriegsaminebenstelle Diedenbosen unterstellt m#uiren.
(Giolio auch „Uregeufut“ Nr. 21, l n 27.)
KRekerat für Sammel- und Helferdienst
bei der Kriegsamtftelle in
den Mlarken.
mei der Nries#amtftelle in den Marken ist das Meferat
für Sammel- und Helferdienst Etef. 1 ) gebildet worden.
Seine Aufgabe ist, im Bezirk des Obertommandos in den
Marten die Sammlung von Abfallstoffen und. Wildfruchten
(nach den vom Kriegsausschuß für Sammel- und Helferdienst
aufgestellten Gesichtsbunften! in organisieren, zie
leiten und zu überwacken.
JIm einzelnen liegt ihm ob.
1. Zusannuensassung der Sammeitätigteit bereits bestehender
nebeneinander arbeitenden Steklen, Schulen,
Verbände und einzelnen Personen unter möglichster
Wahrung ihrer Selbständigkeit.
2. Ausftillung der Lücken durch Errichtung neuer Sammolbezirke
und Sammelstellen.
3. Anstausch der Erfahrungen in der Sammeltechnik, Anweisung
über Annahmestellen, Preisbemessung und
Behandlung der Sammelitoffe, Zmwoisung von MWerbeschriften
usw. . s
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