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2.) Königl Consistoriam.
Schul-Conferenz= Dirertoren betreffend.
Die Schul-Conferenz-Direction in der Diöcese Nürungen, wurde dem Pfarter
Taber in Over-Jesingen in Verbindung mit dem bisherigen Director derlelben)
Dlaconus NM. Plank zu Nürtingen, übertragen.
Stuttgart den 3z5. Juli 1319. Wachter.
3.) Königl. Medieinal= Collegium.
Ju der im Königl. Staats= und Regierungs-Blatt den 30. Juni d. J. Nr. 40.
gemachten Anzeige von der dem Nled. Dr. Christeph Friedrich v. Beuttenmöller
nach vorangegangener Prüfung in der Medicin ertheilten Erklaubn#i½ zur Ause
übung dieser Wisseoschafrc, wird llachträglich bemerkt, daß demselben auch vo## der
medieinischen Facultt in Tübingen, nach vorangegangener Prüfung in der Gedurts-Kölfe
, die Erlaubniß zur Ausübung derselben ertheilt worden ist.
St#uttgart den 36. Juli 1879.
In Abwesenheit des Chefs.
Neuß.
.) Der Departements des Innern und der Residenz-Polizei:
Ministerien des Innern und der Residenz-Polizei-Königl.
Direction der Nesidenz= Stadt.
Die Heraukgate der Neuen Sturtgarter Hefte betreffend.
Se. Königl. Moajestát haben, in Erwágung daß die Neuen Etutregarter
Hefte ihrer Einrichtung und ihrem Charakter nach ganz in die Categor'e politischer
Zeitungen fallen, mithin zu deren Herausgabe nach den bestebenden Gesetzen eine
besondere Concession erforderlich ist, welche gleichwohl der Redacteur bis jeßzt weder
erhalten noch nachgesucht hot, vermöge Derrets vom heutigen Tage befohlen, daß
die Herausgabe der
Neuen Stuttgarcer Hefte
auf so lange, als die Concessson zu derselben abgeht verboten seyn sokl.
Welche höchste Verfögung gleichbald in Vollzug gesezt worden st.
Stuttgart den 24. Juli 1679. Fischer.