Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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2.)  Königl  Consistoriam.
Schul-Conferenz=  Dirertoren  betreffend.
Die  Schul-Conferenz-Direction  in  der  Diöcese  Nürungen,  wurde  dem  Pfarter
Taber  in  Over-Jesingen  in  Verbindung  mit  dem  bisherigen  Director  derlelben)

Dlaconus  NM.  Plank  zu  Nürtingen,  übertragen.
Stuttgart  den  3z5.  Juli  1319.  Wachter.

3.)  Königl.  Medieinal=  Collegium.

Ju  der  im  Königl.  Staats=  und  Regierungs-Blatt  den  30.  Juni  d.  J.  Nr.  40.
gemachten  Anzeige  von  der  dem  Nled.  Dr.  Christeph  Friedrich  v.  Beuttenmöller
  nach  vorangegangener  Prüfung  in  der  Medicin  ertheilten  Erklaubn#i½  zur  Ause
übung  dieser  Wisseoschafrc,  wird  llachträglich  bemerkt,  daß  demselben  auch  vo##  der
medieinischen  Facultt  in  Tübingen,  nach  vorangegangener  Prüfung  in  der  Gedurts-Kölfe
  ,  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  derselben  ertheilt  worden  ist.

St#uttgart  den  36.  Juli  1879.

In  Abwesenheit  des  Chefs.

Neuß.

.)  Der  Departements  des  Innern  und  der  Residenz-Polizei:


Ministerien  des  Innern  und  der  Residenz-Polizei-Königl.

  Direction  der  Nesidenz=  Stadt.
Die  Heraukgate  der  Neuen  Sturtgarter  Hefte  betreffend.

Se.  Königl.  Moajestát  haben,  in  Erwágung  daß  die  Neuen  Etutregarter
Hefte  ihrer  Einrichtung  und  ihrem  Charakter  nach  ganz  in  die  Categor'e  politischer
Zeitungen  fallen,  mithin  zu  deren  Herausgabe  nach  den  bestebenden  Gesetzen  eine
besondere  Concession  erforderlich  ist,  welche  gleichwohl  der  Redacteur  bis  jeßzt  weder
erhalten  noch  nachgesucht  hot,  vermöge  Derrets  vom  heutigen  Tage  befohlen,  daß
die  Herausgabe  der

Neuen  Stuttgarcer  Hefte
auf  so  lange,  als  die  Concessson  zu  derselben  abgeht  verboten  seyn  sokl.
Welche  höchste  Verfögung  gleichbald  in  Vollzug  gesezt  worden  st.
Stuttgart  den  24.  Juli  1679.  Fischer.