Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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der Reichs-Post- und -Telegraphenverwaltung und der Reichs-— 
druckerei, vom 1. Dezember 1891; unter 
Nr. 1979 Bekanntmachung, betreffend die Erstreckung der Versicherungs- 
pflicht nach dem Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetze auf 
die Hausgewerbetreibenden der Tabackfabrikation, vom 16. De- 
zember 1891. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 50, 51: 
S. 326 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen, 
S. 329 Aenderungen in dem Verzeichniß der zur Einziehung von Gerichts- 
kosten bestimmten Stellen, 
S. 331 Abänderung der Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts im 
Branntwein und Anweisung zur Bestimmung des Faselöls, sowie 
Vorschriften, betreffend die Abfertigung von Likören, Fruchtsäften, 
Essenzen, Extrakten und dergleichen. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.